Votum zu den Motionen Denkmalpflege, 2342.2 und 2453.2
31. Mai 2015
Wir danken dem Regierungsrat für die ausführliche Darlegung zu den beiden Motionen. Die SP ist mit der Sichtweise im Antrag vom 10. März 2015 der Regierung einverstanden. Neu beantragt der Regierungsrat, dass die nicht zu erheblich erklärenden Teile in Postulate umgewandelt werden sollen. Grundsätzlich befürworten wir politische Diskussionen. Mit dieser Umwandlung in Postulate kann diese Diskussion stattfinden. In diesem Fall kann mit diesem Vorgehen grösserer Schaden vermieden werden, denn einmal mehr würde sich der Kanton Zug in gewissen Fragen gegen höherrangige Gesetze und Vorgaben entscheiden.
Für uns sind einzelne Forderungen in der Motion unverständlich, besonders mit dem Wissen, dass diese von erfahrenen Kantonsräten eingereicht wurden.
Die drei Motionäre wussten, dass die Zuständigkeit bei den Fragen zur Einteilung des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie, die Personalressourcen sowie der Zusammensetzung der Kommission klar beim Regierungsrat liegt.
Selbst die Frage zur Kompetenzen zum Thema Ortsbildschutz hätte mit einem einfachen Nachschauen im Gesetz ergeben, dass da die Gemeinden gefordert sind.
Damit hätten die Motionäre einen guten Sparbeitrag zu den Verwaltungskosten leisten können.
Bei der doch sehr populistischen Formulierung „eine Denkmalpflege im Sinne der Zuger Bevölkerung“ zeigt das eigentliche Anliegen der Motionäre. Aus unserer Sicht sollen da Partikularinteressen vertreten und umgesetzt werden. Denn wer weiss schon die Haltung der gesamten Zuger Bevölkerung zum Denkmalschutz. Selbst hier im Kantonsrat werden wir keine einheitliche Haltung zu dieser Frage haben. In den 60 -70er Jahren wollte man die Zuger Burg zurückbauen. Wenn heute die Bevölkerung gefragt würde, ob dieses Objekt erhaltenswürdig sei, bin ich überzeugt, dass über 90% dem zustimmen würden. Stellen sie sich vor, wie die Altstadt, die Vorstadt oder das heute gelobte alte Zeughaus aussehen würde, wenn kein Gesetz resp. keine Sensibilität für den Denkmalschutz bestanden hätte.
Selbstverständlich kann es Meinungsverschiedenheiten geben zwischen Eigentümern und der Denkmalpflege. Wenn jedoch lediglich 2.1 % der Gebäude unter Schutz stehen, kann nicht von einer invasiven Anwendung gesprochen werden.
Dass die Motionäre die Idee der systematischen Erfassung der möglichen Denkmäler aufgreifen ist lobenswert. Leider hat der Kantonsrat mehrmals die Gelder für diese Arbeiten beschränkt. Ich gehe davon aus, dass die beiden verbleibenden Motionäre im kommenden Budget einen entsprechenden Antrag auf Budgeterhöhung für das Amt für Denkmalpflege und Archäologie stellen werden, so dass diese wichtige Aufgabe innert nützlicher Frist erledigt werden kann. Damit können die unnötigen Verunsicherungen der Eigentümer schnell beseitigt werden, was wiederum im Interesse der Motionäre ist.