Welcher Zimmerstandart sollen Menschen mit einer EL erhalten?
6. Mai 2016
Nr. 22 Spitalgesetz
- 10 Abs. 1A, Abs. 1b beide neu
Antrag auf Rückweisung an den Regierungsrat mit dem Auftrag dem Kantonsrat eine gesonderte Vorlage (unter Mitwirkung der Gemeinden) vorzulegen.
Eventualantrag: Falls der erste Antrag abgelehnt wird, stellen wir folgenden Antrag zu §10 Abs. 1B neu:
Bei Personen, die in einem Listenpflegeheim leben und für die im Kanton kein mit Ergänzungsleistungen finanzierbares Bett zur Verfügung steht, sorgen die Gemeinden durch eigene Beiträge dafür, dass durch den Heimaufenthalt keine Sozialhilfe-Abhängigkeit begründet wird.
Nr. 22 Spitalgesetz
- 10 Abs. 1A, Abs. 1b beide neu
Es scheint, dass die STAWIKO diese Gesetzesänderung gar nicht beraten hat, denn im Bericht der Kommission ist nichts vermerkt. Da frage ich mich natürlich, was der Grund ist. Wurde es einfach vergessen oder gibt es einen anderen Grund?
Menschen mit Ergänzungsleistungen haben die Komfortzone schon lange verlassen, bei ihnen geht es oft ums nackte überleben.
Die genauen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sind sehr nebulös und unklar. Zusätzlich wurde ein Zeitdruck aufgebaut, so dass keine seriöse Vernehmlassung bei den Gemeinden durchgeführt werden konnte. Dies schreibt die Regierung in ihrem Bericht auf Seite 63. Es scheint auch so, dass nicht einmal die Gesundheitsdirektion und allenfalls die VD genau wissen, welche Auswirkungen diese Änderung haben. Zuerst hiess es, dass rund 40% der Heimbewohnenden EL beziehen würden, dann wurde dieser Prozentsatz einfach auf 30% reduziert. Ich gehe nicht davon aus, dass sich innert einigen Monaten die Anzahl EL-beziehende Bewohnerinnen und Bewohner so markant verringert hat. Auch die Aussage der Regierung, dass es nur in 4 Alters- und Pflegeheimen keine sozialverträglichen Zimmer hätte, lässt sich nicht nachvollziehen. Etwas salopp ausgedrückt, kann festgehalten werden, die Zahlen wurden erwürfelt und nicht ausreichend abgeklärt. Mit einer Festsetzung auf einen tiefen Perzentil der Pensionstaxen besteht die Gefahr, dass alte Menschen im Kanton Zug umhergeschoben werden. Die Übergangsfrist verhindert dies nicht, auch wenn dadurch eine gewisse Abschwächung, besonders am Anfang sich ergeben kann.
Liebe Kantonsrätinnen, liebe Kantonsräte, möchten sie, dass ihre Mutter oder ihr Vater vom jetzigen Wohnort in irgend eines der Alters-und Pflegeheime im Kanton ziehen müsste, nur weil vor Ort das Zimmer nicht finanziert werden kann? Bis vor einem Jahr propagierte die Regierung Einzelzimmer und unterstützten die Heime und Gemeinden die entsprechenden Infrastrukturen auf- und auszubauen. Dabei wurde mit den gemeindlichen Behörden bewusst auf diesen Standard gesetzt. Damit erhalten Menschen, welche in Heimen leben (kein Kurzspitalaufenthalt) ihre Privatsphäre und ihre eigenen vier Wände. Nun soll das alles keinen Wert mehr haben, resp. die Einsparungen für den Kanton sollen wichtiger sein als die Würde dieser Menschen. Mit diesem System würde sich eine Zweitklassengesellschaft ergeben. Weiter wäre es mit dieser Gesetzesänderung der Regierung überlassen, wie sie den Standard von Zimmern definieren will. Das könnte heissen, dass im nächsten (bereits angekündigten) Sparpaket eine weitere Reduktion stattfindet.
Ein Punkt, welcher in den Berichten der Regierung und der Kommission gar nicht beleuchtet wurde betrifft diejenigen Leute, welche keine EL-Leistungen beziehen. Wenn alle „günstigen“ Zimmer zwingend von Menschen mit EL belegt werden, gibt es nur die Teureren für die Anderen. Deren Einkommen und Vermögen wird dahin schmelzen wie der Schnee an der Frühlingssonne und schon bald benötigen auch diese Leute EL.
Aus all diesen Überlegungen beantragen wir die Rückweisung an den Regierungsrat, mit dem Auftrag daraus eine eigene Vorlage zu erarbeiten. Diese soll die Auswirkungen auf die betroffenen Menschen, die Institutionen und die Gemeinden detailliert aufzeigen. Die Gemeinden sind bei der Erarbeitung der Vorlage entsprechend einzubinden.
Eventualantrag: Mit der Variante des Regierungsrates wären die Gemeinden verpflichtet, die höheren Kosten zu übernehmen, auch wenn in einer Nachbarsgemeinde noch frei EL-taugliche Zimmer zur Verfügung stehen würden. Wenn nun der vorher beschlossene Gesetzestext wirksam wird, müssen die Gemeinden finanziell geschützt werden, mit der Konsequenz, dass Leute in anderen Gemeinden ihr „Zuhause“ haben würden.