Altersreform 2020 – alle Generationen profitieren davon

1. Juli 2017

Ich bin ein Babyboomer und ich will nicht, dass die zukünftigen Generationen zu stark belastet werden. Mit den Vorschlägen zur Altersvorsorge 2020 werden die Weichen richtig gestellt. Das Gesamtpaket beinhaltet die Sicherung der AHV und eine Stabilisierung sowie ein gezielter Ausbau der Pensionskasse. Selbstverständlich sind diese Anpassungen nicht ohne Verzicht möglich. Der Preis liegt im erhöhten Rentenalter für Frauen, welche zukünftig gleich lang arbeiten sollen wie die Männer. Und dies mit dem Wissen, dass die Pensionskassenrenten der Frauen nur 33% derjenigen der Männer betragen. Mit der Erhöhung der AHV-Rente und der Reduzierung des Koordinierten Abzuges erhalten viele Frauen höhere Rentenbeiträge und die stossende Ungleichheit wird etwas gemildert. Auch werden die Umwandlungssätze und Verzinsungen nach unten angepasst. Dies bedeutet, dass monatlich weniger Rentengeld zur Verfügung steht.

Banken und Versicherungen schiessen seit einigen Monaten erneut gegen die Vorlage, welche im Herbst zur Abstimmung kommt. Auftragsstudien von verschiedensten Geldinstitute sollen aufzeigen, dass die AHV mit der Revision an die Wand gefahren würde. Mit schleierhafter Zahlenakrobatik wird aufgezeigt, dass die Renten nicht mehr finanziert werden könnten. Die gleichen Horrorszenarien ertönten bereits bei der Einführung der AHV (1947). Trotzdem ist die AHV immer noch die beste und günstigste Altersvorsorge.

Viel Geld wurde und wird in den Abstimmungskampf gepumpt. Denn es geht um viel, ja sehr viel Geld. Das PK-Vermögen in der Schweiz beträgt rund 1040 Milliarden Franken. Dabei wird jährlich 0,42% des Anlagevermögens für die Vermögensverwaltung, also 3.5 Milliarden verpufft. Weitere 1,5 Milliarden versickern als Gewinne bei den Vermögensverwaltern.

Mit der Revision der 1. und 2. Säule braucht es bis ins Jahr 2021 keine zusätzlichen Mittel. Die früher bewilligten 0.3% Mehrwertsteuer, welche für die Sanierung der IV benötigt wurden, werden ab 2018 für die AHV verwendet. Dadurch erhält die AHV zusätzlich eine Milliarde Franken. Im 2021 wird dann die Mehrwertsteuer um 0.3% erhöht und 0.3% werden aufgeteilt von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden beigesteuert. Die Mehrwertsteuer ist nicht wirklich eine soziale Steuer, wenn aber damit die AHV alimentiert wird, ist dies ein vernünftiger Entscheid.

Zwei weitere gewichtige Argrumente sprechen für die Annahme der Vorlage, welche wie so oft in der Schweiz ein guter Kompromiss darstellt:

  • Menschen welche ab den 58 Altersjahren ihre Stelle verlieren werden neu weiterhin Pensionskassenversichert bleiben und so keine Benachteiligung erleiden.
  • Teilpensionierungen werden erleichtert. Der Rückzug aus dem Erwerbsleben kann gestaffelt mit Teilrente und reduziertem Pensum erfolgen. Damit erhalten die Arbeitgebenden weiterhin motivierte Mitarbeitende, welche die neuen Mitarbeitenden bestens einarbeiten. Dies ergibt eine win-win-Situation für Alle!

All diese Errungenschaften dürfen wir nicht auf die leichten Schultern nehmen. Die Revision ist ein Gewinn für die jetzige arbeitende Bevölkerung und die zukünftigen Generationen.