Denkmalschutz für unsere Kinder und Grosskinder

5. März 2019

Stellen Sie sich vor, die Altstadt Zug wäre vor Jahren abgebrochen worden. Anstelle der alten, schmucken Gebäude und deren wunderbaren Innenräume stehen Betonbauten aus der «Neuzeit». Die Atmosphäre beim «Chröpfelimee», beim Bummeln in der Adventszeit oder die beiden Fasnachtsveranstaltungen wären bestimmt nicht so einladend.

Die Mehrheit des Kantonsrates hat entschieden, dass die Anforderungen für den Denkmalschutz auf den Willen der Eigentümerschaft abstützen sollen.

Unser Bauerbe (nicht nur aus dem Mittelalter, sondern auch aus der jüngeren Vergangenheit) weckt Erinnerungen und erzählt Geschichten. Dies bedeutet Heimat und Identität, sodass wir uns weiterhin wohl und zu Hause fühlen. Dieses Erbe versinnbildlicht auch unsere Umwelt und ist ein bedeutendes touristisches Kapital. Die Denkmalpflege schaut im Auftrag von uns allen (und unseren zukünftigen Generationen) dafür, dass diesem wertvollen Schatz Sorge getragen wird.

Der Zuger Denkmalschutz ist Verhältnismässig. Zurzeit stehen 2.2% der Gebäude unter Denkmalschutz. Dies bedeutet rund 540 Gebäude von 24’500. Im Inventar der schützenswerten Gebäude sind 1’464 Gebäude aufgeführt. Mit einer Alterslimite oder der Verschärfung der Anforderungen wird das austarierte System zwischen Erhalt und Neuerstellung zerstört. Der Bevölkerungsdruck im Kanton Zug ist sehr hoch und wird weiterhin anhalten. Dies bewirkt, dass schützenswerte Gebäude mit der neuen Gesetzesvorlage schneller unwiderruflich zerstört würden.

Unterschreiben Sie jetzt das Referendum, nur so kann die ganze Bevölkerung mitentscheiden, wie es mit unserer Heimat im Kanton Zug weitergeht. Weitere Informationen (mit Fotos) und den Unterschriftenbogen erhalten Sie  unter: https://denkmalschutzgesetz-nein.ch/

 

Bewahren wir unsere Geschichte und Heimat!