Entlastungsprogramm 2. Tag der Debatte
16. April 2016
Die meiste Zeit der heutigen Kantonsratsdebatte wird dem Entlastungsprogramm gewidmet. Ich habe mich auf einige heftige Rededuelle eingestellt. Die Aussagen, dass alle den Gürtel enger schnallen müssen und dass es eine Opfersymmetrie braucht werden bestimmt mehrmals gemacht. Ich hoffe nur, dass diese Überlegungen auch dann befolgt werden, wenn es um Erhöhungen von Gebühren und Abgaben geht.
Gesetz über die Organisation der Polizei
Hier möchte die Regierung die Polizeiposten in den Gemeinden Hünenberg, Steinhausen und Walchwil aufheben. Damit könne ein jährlichen Betrag von CHF 200’000 gespart werden. Der Posten in Menzingen soll erst geschlossen werden, wenn das Bundesasylzentrum geschlossen wird. Weiter will die Regierung die polizeiliche Leistungen wie sie bei Unfällen oder Personen in starkem Rauschzustand nötig sind, einen Kostenersatz verlangen.
Ich beantragte im Namen der SP, dass wenn die drei Polizeiposten aufgehoben werden, gleich auch alle Posten ausser dem Hauptstützpunkt aufgehoben werden kann. Mit den gleichen Argumenten, mit denen die Posten in Steinhausen und Hünenberg geschlossen werden, können die vier Anderen nach Zug verlegt werden. Eine verbale Auseinandersetzung ergab sich mit Thomas Werner, selber Polizist in Zürich. Er behauptete, dass die Leute auf dem Posten jeweils schneller eingreifen könnten und sie die Situation besser kennen würden. Das zweite stimmt, das erste aber nicht, denn bei einem Vorfall rückt immer die Einsatzpatrouille aus. Dies wollte er nicht glauben, bis der Sicherheitsdirektor ihm aufzeigte, dass er doch ein sehr antiquiertes Bild der Zuger Polizei hätte. Die Mehrheit der Bürgerlichen brachte den Mut nicht auf, die richtige Konsequenz zu ziehen, trotzdem auch Laura Dittli (CVP), die jüngste Kantonsrätin mich tatkräftig unterstützte. Wir werden diese Idee später mit einer Motion nochmals thematisieren. Selbstverständlich wurde auch heftig über den Nutzen und die Notwendigkeit des Postens Menzingen gesprochen. Auch da konnte ich aufzeigen, dass seit das Bundesasylzentrum in Betrieb ist, die Polizei noch nie eingreifen musste. Mit einer geschickten und regelmässigen Präsenz von Patrouillen, wird das Sicherheitsgefühlt der Bevölkerung viel besser abgedeckt als mit Dienststellen, welche zwei drei Stunden pro Tag geöffnet sind.
Auch der Antrag der SVP in jeder Gemeinde einen 24 Stunden Polizeiposten zu unterhalten hatte keine Chance. Dies wäre ja ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert.
Mit einer Dichte von einer Polizeistelle auf 500 Bewohnerinnen und Bewohner haben wir eine sehr gute Abdeckung. Mein Votum habe ich auf meiner home page aufgeschaltet (www.hubert.schuler.ch)
Gesetz über den direkten Finanzausgleich
Bei dieser Gesetzesänderung ging es nur darum, ob der Kanton bis 2018 oder bis 2020 einen Beitrag an die Kosten der Gemeinden bezahlen soll. Der Betrag von 4.5 Mio. Franken war unbestritten. Somit wird der Kanton bis ins Jahr 2020 diesen Betrag den Gebergemeinden überweisen.
Beim Steuergesetz wurde dann erneut heftig diskutiert. Wie hoch sollen die Abzüge fürs Pendeln, für die Kinderfremd- und die -eigenbetreuung ausfallen dürfen? Dass diese Abzüge vor allem den gut bis sehr gut Verdienenden einen Nutzen bringen ist logisch, da ja die hohen Beträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Bis anhin konnten unlimitierte Pendlerabzüge bei der Steuererklärung aufgeführt werden. Neu wird ist dieser Betrag auf CHF 6’000 limitiert, damit kann ein SBB GA 1. Klasse bezahlt werden. Ein vernünftiger Vorschlag.
Bei den Abzügen für die Fremd- und Eigenbetreuung zeigte ich auf, dass das System der Eigenbetreuung nicht ins Steuergesetz gehört, denn dort soll das abgezogen werden können, was auch ausgegeben werden muss und was mehr Einnahmen generiert. Mit einem „Bubetrickli“ des CVP Fraktionschefs wurden die Abzugsbeträge auf je CHF 3’000 limitiert. Die Familienpartei hält hier nicht was sie verspricht, denn sind Pendlerkosten mehr wert als die Betreuung von Kindern? Erneut stellte ein SVP-Vertreter eine Maximalforderung. Er wollte, dass wenn ein Elternteil eine Erwerbsarbeit zu Gunsten der Kinderbetreuung aufgibt, dann das „verlustige“ Einkommen von den Steuern abgezogen werden kann, bis das Kind das 15 Altersjahr erreicht hat. Ich bin gespannt, wie die SVP sich beim Gesetz zu den kantonalen Mutterschaftsbeiträgen äussert wird.
Auch beantragte die SVP mehrmals die Abstimmung mit Namensaufruf.
Während des Mittagessens weibelte der Kantonsratspräsident mit den Fraktionschefs, denn es wurde klar, dass auch an diesem Tag das ganze Geschäft nicht beendet werden kann. Die Verlängerung der Sitzung bis 18 Uhr war da nur ein kleiner Tropfen auf einen „heissen“ Stein. Eine ausserordentliche Sitzung wurde auf den Dienstag, 3. Mai festgesetzt. Es erstaunte mich sehr, dass dazu keine Wortmeldung zum Beginn der Nachmittagssitzung verlangt wurde.
Die Gesetzesänderungen betreffend Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen sowie über die Zuger Kantonalbank wurden fast diskussionslos gutgeheissen.
Bei den Anträgen zur Gesetzesänderung betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone will die Regierung wieder auf gut eidgenössischen Durchschnitt zurückkommen. Vor einigen Jahren wurde dieser Betrag von ca. 8 Franken auf 80 Franken erhöht, mit der Begründung, dass sich der Kanton Zug das leisten könne. Auch der Umgang mit nicht Verkaufswilligen sollte angepasst werden, denn mit dem Vorschlag der Regierung würden diese noch belohnt, wenn sich der Landbesitzer sechs Monate verweigern. Da wollte eine Bauernlobby den „Zuger finish“ nicht aufheben und setzte sich vehement für die grosszügige Variante ein. Der „freudsche Versprecher“ es sei keine Spassvorlage des Baudirektors, Urs Hürlimann, bewahrheitete sich. Die Mehrheit will den Bauern weiterhin 80 Franken pro m2 bezahlen und wenn sich die Parteien nicht einigen, kann dieser Betrag verdoppelt werden.
Keine Diskussion ergab die Gesetzesänderung betreffend Gebühren für besondere Inanspruchnahme von öffentlichen Gewässern.
Ganz anders kochten die Emotionen nochmals hoch zum Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr. Da ging es um die Möglichkeit, dass der Staat attraktive Schildernummern versteigern kann. Gleichzeitig sollen Private ihre Schilder eigenständig veräussern dürfen. Ich zeigte in meinem Votum auf, dass die Autokennzeichen Staatsbesitz sind und es nicht angehen kann, dass Private daraus einen ungebührlichen Gewinn erzielen, wenn sie ihre „einfache“ Autonummer zu bis 50’000 Franken verkaufen können. Dies ist aus meiner Sicht ein Diebstahl am Staat und dies soll nun auch noch im Gesetz festgeschrieben werden. Die Mehrheit des Rates fand jedoch, die Umschreibegebühr von 250 Franken pro Kennzeichen reiche vollständig aus.
Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt wurde ebenfalls heftig diskutiert.
Damit soll neu eine Gebühr für Motorboote auf den Zuger Seen erhoben werden. Bis anhin kannten nur Graubünden und Zug keine Abgaben. Die Regierung schlug vor, dass pro KW-Motorenleistung ein jährlicher Betrag von CHF 6.00 erhoben werden soll. Dies hätte zur Folge, dass ein Boot, mit welchem Wasserski gefahren werden kann den Betrag von ca. CHF 600 bezahlen müsste. Die Regierung begründet die Gebühr damit, dass die Kosten für die Seerettung, der Seepolizei und des Wetteralarms auch abgegolten werden müssen. Auch hier zeigt sich erneut ein „Zuger Finish“ und die Inkonsequenz des bürgerlichen Parlamentes, in dem der Betrag halbiert wurde. Der Gürtel der Bootsbesitzer wurde nicht so eng geschnallt.
Ebenfalls heftige Diskussionen löste die Gesetzesänderung betreffend den Beiträgen des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen. Dieses Geschäft wurde bereits ausführlich in den Medien behandelt. Wird das touristische Angebot absterben, wenn eine Kostendeckung von 80% verlangt wird? Nach zahlreichen Voten und Abstimmungen wird der Vorschlag der vorberatenden Kommission, den Deckungsgrad auf 70% festzulegen gutgeheissen.
So stimmte ich ab:
Gesetz über die Organisation der Polizei
- 18 Abs. 1 Dazu gibt es eine Dreifachabstimmung: Regierung und STAWIKO wollen in vier Gemeinden eine Dienststelle, die vorberatende Kommission (vK) in 5 Gemeinden, die SP will nur noch den Hauptstützpunkt. Bei Dreifachabstimmungen hat zuerst jedes Ratsmitglied eine Stimme. Dann wird zwischen den beiden Punkten, welche am wenigsten Stimmen haben, abgestimmt. Anschliessend wird zwischen den obsiegenden und dem Punkt, welcher am meisten Stimmen erhalten hat, ausgemarcht.
Erste Abstimmung: RR/STAWIKO: 32; vK: 23; Antrag SP 15 (inklusiv meiner Stimme)
Zweiter Abstimmung: vK 49; SP 19 (mit meiner Stimme)
Dritte Abstimmung: Regierung/STAWIKO 38 (mit meiner); vK. 27.
Der Antrag, dass geltendes Recht bleiben soll wurde mit 38:28 abgelehnt. Ich war auch dagegen.
Auch der Antrag von Brandenberg, dass in jeder Einwohnergemeinde eine Dienststelle mit 24 Stunden Öffnungszeiten wurde mit 9:54 (ich) klar abgelehnt.
Der Eventualantrag, in jeder Gemeinde eine Dienststelle wurde mit 12:53 (ich) abgelehnt.
Der Antrag von Anastas Odermatt, in jeder Gemeinde die Polizei mit namentlich bekannten Polizeipersonen präsent sein muss, wurde mit dem Stichentscheid (32:32) des Kantonsratspräsidenten abgelehnt.
- 18 Abs. 2. Muss die Sicherheitsdirektion die Gemeinde oder die betroffenen Gemeinden informieren, wenn eine Dienststelle geschlossen oder eröffnet werden soll. Die Regierung will nur beim Schliessen, die vK will gar nichts, die STAWIKO will auch beim Eröffnen. Weiter wurde der Antrag gestellt, dass alle betroffenen Gemeinden informiert werden müssten. Bereinigung betroffene Gemeinde oder jede Gemeinde: 22 (ich):43
Bereinigte Fassung vs. vK (streichen resp. geltendes Recht): 63 (ich): 3
- 25 Abs. 3 g, h, i (Antrag SVP diese Punkte zu streichen, dass Dienstleistungen der Polizei verrechnet werden können):
g streichen: Nein, ich: 44:27
h streichen: Nein, ich: 48:22
i streichen: Nein, ich: 39:32
- 26b neu: Posten Menzingen beibehalten bis Bundesasylzentrum geschlossen wird oder solange ein Asylzentrum bestehe (auch kantonales). Nur Bundesasylzentrum: 37, ich: 34;
Antrag ganzer § streichen: 29 (ich): 40 abgelehnt.
Gesetz über den direkten Finanzausgleich.
- 9 Abs.1 (bis 2020 oder nur bis 2018 Vorschlag vK).
Bis 2020 (ich) 58:6 angenommen
Steuergesetz
- 25 Abs. 1 und Abs. 2
Pendlerabzüge keine Begrenzung, CHF 6’000 oder CHF 3’000
Zuerst eine Bereinigung: 6’000 oder 3’000: ich für 3’000, 55:18 für 6’000
Namensaufruf (braucht 20 Stimmen) 22 ja, (ich auch)
6’000 oder unbeschränkt: 55 (ich):18
- 25 Abs. 2 sollen Pauschalbeträge gelten oder geltendes Recht.
geltendes Recht (ich) : 54:13
- 30 Abs. 1 Bst. L, (soll ein Abzug für Drittbetreuung von Kindern bis 15. Altersjahr von 6’000 oder 3’000 gemacht werden können)
Antrag auf Namensaufruf: Nein, mit 14 abgelehnt
6’000 vs. 3’000: 36 (ich) : 29
- 33 Abs. 2 (Abzug für Kinder, welche selbstbetreut werden)
Eventualantrag: Einkommen, auf welches verzichtet wird, wenn Eigenbetreuung gemacht wird.
Namensaufruf: 22: ich war dagegen
6’000 vs. 3’000: 31 (ich) : 38
3’000 vs. gesamtes Einkommen: 52 (ich): 14
Antrag § streichen: 3’000; 19 (ich): 46
Rückkommensantrag: Ja 52 : Nein (ich) 13
Beide Beträge (Fremd- und Eigenbetreuung) gleich hoch:
Fremdbetreuung: 3’000 vs. 6’000: 52:11 (ich)
Nun ist der kleine Erfolg des Morgens bereits wieder weg!
KRB über Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen:
- 4 a neu: da werden Kosten auf Dienstleistungen erhoben. Die SP beantragt diesen Punkt zu streichen, da die Einnahmen nur CHF 2’000 betragen.
Streichen: 22 (ich): 34 abgelehnt
Gesetz über die Zuger Kantonalbank
keine Abstimmungen
KRB betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone
Vor einigen Jahren wurde der m2 Kaufpreis für Landwirtschaftsland auf CHF 80 erhöht. Nun will die Regierung diesen Preis wieder auf die Höhe des Bundes reduzieren. Zusätzlich soll bei Landbesitzer, welche sich gegen den Preis wehren, eine Verdoppelung stattfinden.
- 2 Abs. 1 Höhe Bund vs. CHF 80.– : 20 (ich) : 39
- 2 Abs. 2 Verdoppelung vs. geltendes Recht: 14 : 50 (ich)
- 3 Preis bestimmt der RR oder der KR: 1:58 (ich)
Gesetz über den Feuerschutz
keine Abstimmungen
Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahme von öffentlichen Gewässern
da wird en bloc abgestimmt, da der RR/STAWIKO und die vK andere Haltungen haben (Erhöhung gegen geltendes Recht, gleicher Betrag wie bis anhin)
- 1 Abs. 1 Bst. C für Erhöhung: 48 (ich) : 11
Bst. D für Erhöhung: 48 (ich) : 16
Bst. E für Erhöhung: 49 (ich) : 13
Bst. F für geltendes Recht vs. Erhöhung: 45: 11 (ich)
Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr
- 1a neu Abs. 1A
Antrag Ergänzung mit „privater“: 6 (ich): 58 abgelehnt
Antrag Abs. 1A streichen: 6 (ich): 61 abgelehnt
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
- 13 d Abs. 2 Zuschlag für jede weitere KW-Motorenleistung kostet CHF 6 oder CHF 3: 32 (ich): 36 für 3 Franken
Antrag SVP alle §, welche Gebühren beinhalten sind zu streichen: 11:50 (ich) abgelehnt
Kantonsratsbeschluss betreffen Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen
- 2 Abs. 2 Anträge zu folgenden Kostendeckungslimiten von 60%; 65%; 70% und 80%
Zuerst gibt es eine vierfache Abstimmung. Jede Person hat eine Stimme.
60% 14 (ich)
65% 4
70% 28
80% 18
- Abstimmung: 60% 14 (ich)
65% 44
3.Abstimmung 65% 18 (ich)
70% 28
- Abstimmung 65% 36 (ich)
80% 29
- Abstimmung 65% 20 (ich)
70% 42
Überweisung von Vorstössen. Dieses Traktandum wird jeweils zu Beginn an der Nachmittagssitzung durchgeführt. Die Überweisung der Motion betreffend Publikation der Gemeindeerlasse wird mit 14:49 abgelehnt (für die Nichtüberweisung braucht es jeweils eine 2/3 Mehrheit). Der Schluss des Votums von Kantonsratsvizepräsident war gegenüber Jolanda Spiess sehr ungebührlich. Ich hoffe, dass er als KRP eine bessere Falle machen wird.
Fortsetzung folgt am 3. Mai 2016. Auch diese Sitzung wird bestimmt sehr spannend und herausfordernd.
Zuerst gehen wir nun aber für zwei Wochen in die Ferien.
Möchids und händs guet.