Familienzulagen, Schulpsychologischer Dienst, Lehrplan 21, NFA. Kantonsratssitzung vom 1. Juni 2017
3. Juni 2017
Die Kommission, welche das Geschäft des Personalgesetztes bearbeitete, musste einzelne Änderungen beraten, wie technische Sicherheitsüberprüfungen (medizinische, registerbasierte oder andere geeignete Eignungsprüfungen) ins Gesetz aufgenommen werden können. Dabei geht es auch darum, dass von den kantonalen Angestellten ein Strafregisterauszug beigebracht werden muss. Die Kommission entschied, dass für höher leitende Tätigkeiten, Polizei, Staatsanwaltschaft, Übertretungsstrafbehörden, Gerichte oder den Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden diese registerbasierte Eignungsprüfung durchgeführt werden muss. Ebenfalls sollen die gleichen Anforderungen gestellt werden für kantonale Lehrpersonen, welche Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren unterrichten. Für die gemeindlichen Lehrpersonen wurde bereits früher das Schulgesetz entsprechend geändert.
Ein spontaner Antrag in der Kommissionsitzung, die Familienzulagen zu streichen, wurde mit grossem Mehr angenommen. Die Staatswirtschaftskommission schloss sich dieser Meinung an. Die bürgerlichen Parteien wollten mit einem (Buebe)-Trickli die Vorgabe des Personalgesetzes erfüllen, welches vorschreibt, dass die Personalverbände angehört werden müssen. So soll zwischen der 1. und 2. Lesung diese Anhörung durchgeführt werden. Verschiedene Votanten zeigten auf, dass sich der Rat in eine gesetzeswidrige Situation manövrieren würde, falls er jetzt zu diesem Punkt einen Entscheid fällen würde. Die Mehrheit des Rates entschied, dass dieser Punkt an die Kommission zurück gewiesen wird, welche die nötige Anhörung (inkl. Gemeinden) vornimmt und dann einen neuen Entscheid fällt.
Schulpsychologischer Dienst (SPD) des Kantons Zug
Mit einer qualitativ schlechten Motion fordert die SVP die Abschaffung des SPD. Grundsätzlich bin ich dafür, dass Themen, welche durch Vorstösse in die politische Diskussion eingegeben werden, vom Parlament bearbeitet werden sollen. Wenn aber die Qualität eines Vorstosses schlecht ist oder das Thema für den Kanton Zug nicht relevant ist, bin ich gegen eine Überweisung. Die Motionäre finden, es käme einem Denkverbot gleich, wenn darüber nicht gesprochen werden dürfe.
Siehe mein Votum.
Antrag (der SP und ALG) nicht Überweisung
- Eventualantrag Überweisung an RR
- Eventualantrag Überweisung an Bildungskommission
Postulat betreffend NFA Umverteilung nimmt immer groteske Formen an.
Interpellation betreffend die bisherigen Erfolge für mehr Fairness beim NFA.
Ich zeige auf, dass die Einschätzung des Regierungsrates verständlich und nachvollziehbar ist. Mit der Information, dass sich die Konferenz der Kantone (KdK)zu einem Kompromiss mit 7 Empfehlungen an den Bundesrat einigen konnten, besteht die Aussicht, dass die Geberkantone finanziell entlastet werden. Meine zusätzlichen Fragen werden vom Finanzdirektor mündliche beantwortet. So wurde der Kompromiss der KdK mit 22 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen. Weiter fragte ich, wie die Chance eingeschätzt werde, dass dieser Kompromiss bei den Bundesparlamentariern angenommen wird meint der RR, dass zwei Stunden nach der Medienkonferenz der KdK viele bürgerliche PolitikerInnen sich gegen die Vorschläge äusserten. Weiter sei es ein Handicap, dass die Abstimmungen zum NFA im Bundeshaus immer vor den Nationalratswahlen stattfinden würden. Da würde jedeR KandidatIn schauen, dass sie/er seine Wählerschaft nicht enttäuschen würde. Aus diesem Grund sei eine Entkoppelung (durch eine gesetzliche Regelung) dringend nötig. Die Chance, dass der Kompromiss umgesetzt werden könne, liege bei 50:50
So stimmte ich:
Überweisung von Vorstössen:
Motion betreffend Aufhebung des Schulpsychologischen Dienstes
Die Geschäftsordnung des Kantonsrates sieht vor, dass bei mehreren Anträgen zuerst die “tiefsten” bereinigt werden und die Abstimmungen “von unten nach oben” abgearbeitete werden. Deshalb wird zuerst geklärt, wohin die Motion überwiesen werden soll (Regierungsrat RR; ad-hoc-Kommission ahK oder Bildungskommission BK) und erst dann ob sie überhaupt überwiesen werden soll.
- Ad-hoc-Kommission gegen Bildungskommission: 19:49 (ich stimme für BK)
- Bildungskommission gegen Regierungsrat: 16:54 (ich stimme für RR))
- Überweisung vs. nicht Überweisung: 47:21 (ich stimmt für nicht Überweisung)
Änderung des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz)
Eintreten unbestritten, keine Abstimmung.
Antrag Rückweisung § 52 Abs. 1 an die Kommission: Ja; 71:1
Teilrevision des Steuergesetzes Grundstückgewinnsteuer: rechtsverbindliche Vorprüfung und Rechtsmittellegitimation
- Antrag nicht eintreten: nein; 19:50 Antrag abgelehnt
Detailberatung
- 138 Abs. 3 Antrag auf streichen: Nein; 17:44 abgelehnt somit habend die Gemeinden das Recht, bei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht Einsprache zu machen.
- 200a Abs. 1 (Anspruch auf Vorbescheid)
- Antrag auf streichen des ganzen Paragraphen: Nein; 28:39 (Antrag wird abgelehnt
Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans (S2 Siedlungsbegrenzungslinien; L 5.1 Kantonale Naturschutzgebiete; L 7 BLN-Gebiet: E 10 Störfallvorsorge: E 11 Abbau Steine und Erden).
- Eintreten ist unbestritten und auch die Detailberatung ergibt keinen anderen Antrag. So braucht es keine Abstimmung und weil dieser KR Behördenverbindlich ist, gibt es auch nur eine Lesung, welche mit 66:0 angenommen wird.
Motion betreffend Änderung des Schulgesetzes: Genehmigung des Lehrplans durch das Parlament als Repräsentantin der Stimmbürger.
- Antrag: nicht erheblich erklären: Ja; 52:18
Postulat betreffend die Anwendung der Kriterien gemäss regierungsrätlichen Paradigmenwechsel in der Revision des Inventars schützenswerter Denkmäler in den restlichen Gemeinden
- Antrag der Regierung: Teilerheblich erklären und abschreiben.
- Kein Gegenantrag und deshalb so beschlossen.
Motion betreffend Überprüfung der Zuger Gesetzessammlung auf Sparpotential
- Antrag RR: nicht erheblich erklären: Ja; 45:19
Postulat betreffend NFA Umverteilung nimmt immer groteske Formen an
- Antrag: Erheblich erklären und abschreiben: Ja; 56:9