Farbig wie der Herbst
31. Oktober 2015
Eine bunte Palette von Themen wurde an dieser Sitzung besprochen. Ausführlich und mit verschiedensten Sprechenden wurde die Gesetzesinitiative „Ja zur Mundart“ behandelt. Die SVP findet durchwegs, dass unsere Kultur und unser Heimatgefühl verloren gehen, wenn im Kindergarten nicht grundsätzlich Mundart gesprochen wird. Zusätzlich soll auch in den musischen Fächern und im Sport auf der Primarstufe nur Mundart gesprochen werden dürfen. In den anderen Fächern soll dann die Standartsprache angewendet werden. Zari Dzaferi und weitere zeigten auf, dass heute bereits eine gute Regelung besteht. So wird im Kindergarten meistens Mundart gesprochen, aber auch die Standartsprache wird je nach Situation verwendet. Weitere Fragen würden sich stellen, wenn diese Regelung stur nach der Idee der SVP angewendet werden sollte. So z.B. welche Mundart denn gesprochen werden soll? Wie sieht es aus mit Lehrpersonen, welche aus dem Wallis, dem Appenzellerland, von Deutschland oder Österreich kommen? Die grosse Mehrheit des Kantonsrates ist überzeugt, dass die Kinder in der Freizeit, auf dem Pausenplatz und zu Hause ausreichend unsere „hiesigi Sproch“ lernen und es so keine zusätzlichen Regelungen im Gesetz braucht. Die Regierung, die Bildungskommission und die Mehrheit des Kantonsrates lehnen die Gesetzesinitiative ab. Im Januar 2016 wird es eine 2. Lesung geben. Bis dann haben die Initianten Zeit, das Begehren zurück zu ziehen (werden es eher nicht machen). Sonst wird das Volk das letzte Wort haben. Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung gleich wie in Luzern dieser Idee eine Abfuhr erteilen wird.
Im Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens wird auch der Bereich „Kunst am Bau“ geregelt. Wenn die öffentliche Hand neue Gebäude erstellt oder bestehende saniert, wird jeweils in der Hochbaukommission und im Kantonsrat darüber debattiert, wie viel Geld für „Kunst am Bau“ ausgegeben werden darf. Mit einer Motion sollten klarere Regeln festgelegt werden. Für die SVP ist Kunst am Bau jedoch reine Geldverschwendung und unnötige Subventionierungen von Kunstschaffenden. Die Aufteilung der Regierung ist für mich teilweise nicht nachvollziehbar. So soll es drei Kategorien geben: Schulhäuser; Verwaltung, Gerichte und Polizei sowie Infrastrukturbauten (wie Strassenverkehrsamt, Ausbildungszentren etc.). Weshalb die Polizei anders behandelt werden soll als das Strassenverkehrsamt leuchtet nicht ein. Unser Antrag, nur zwei Kategorien zu machen (Schulhäuser und Verwaltungsgebäude wurde haushoch (56:11) abgelehnt. Wenigstens konnte der Antrag der Regierung gerettet werden.
Erneut soll das Wahlgesetz geändert werden. Nachdem dieses bereits schon zwei Mal angepasst wurde (Nationalratsproporz und Majorzwahlsystem für die Exekutive) will die CVP neu, dass die Wahlgemeinde auch die Wohngemeinde ist. Diese Änderung zielt auf die kleinen Parteien, denn mit dem doppelten Pukelsheimer werden alle Stimmen gezählt. Kleinere Parteien haben aber nicht in allen Gemeinden Sektionen und so würden sie Stimmen verlieren. Bei der letzten Wahl (2014) war der Erfolg mit diesem System jedoch so bescheiden, dass mit dieser Vorlage etwas geregelt werden soll, was nicht wirklich als Problem bezeichnet werden kann. Als Konsequenz müssen dann gewählte Kantonsrätinnen und
-räte bei einem Umzug in eine andere Gemeinde, ihr Mandat aufgeben. Für mich will die CVP einmal mehr ihre Macht sichern, trotzdem sie ja überhaupt keine Angst haben müsste. Erschreckend für mich war das Votum der Alternativen – die Grünen. Sie unterstützten die Vorlage der Regierung, da die Vertretung der Gemeinden im Kantonsrat gewahrt bleiben müsse. Für mich ist eine Kantonsrätin oder ein Kantonsrat eine Vertretung für den ganzen Kanton und nicht für eine Gemeinde, auch wenn es ab und zu Themen gibt, welche die Gemeinden ganz besonders trifft.
Ein weiteres Mal wurde über den NFA gestritten. Mit einer Motion wollte die SVP eine Standesinitiative in Bern einreichen. Dabei will die Volkspartei, dass die Mindestausstattung auf 75 bis 80% festgelegt werden soll. Dies würde bedeuten, dass diejenigen Kantone, welche sich am unteren Ende der NFA-Berechnung befinden, viel weniger Geld erhalten würden. Die Regierung lehnt dieses Ansinnen ab. Zum Glück war auch die Mehrheit des Rates gleicher Meinung, denn mit dieser Initiative hätten wir uns mehr als lächerlich gemacht. Die Politik des Kantons Zug muss endlich einsehen, dass nicht die Zahlungen in den NFA das Problem für Zug sind, sondern, dass wir die Steuern (Ressourcenpotential) nicht so ausschöpfen und wir diese Zahlungen ohne Einschränkungen zahlen könnten. Dazu müsste nicht einmal ein Sparpaket geschnürt werden.
Bei den vier Interpellationen, welche beantwortet wurden, stachen zwei heraus. Die FDP interessierte sich für die Kosten der aktiven Integration der ausländischen Bevölkerung. Leider fragte die FDP nicht, welcher „return on investement“ erzielt werden kann. In meinem Votum (siehe auf meiner Homepage) zeigte ich auf, dass gute Integration kostet, aber dass die Rendite 1:4 bis 1:16 besteht. Wenn das nicht gut investiertes Geld ist! Keine Bank zahlt solche Zinsen.
Bei der zweiten Interpellation stellte ein SVP Politiker Fragen zur Aufnahme zusätzlicher Asylbewerber (er spricht immer von Asylanten) sowie der Verteilung im Kanton Zug. Trotz der 8-seitigen Antwort, war der Interpellant mit den Erläuterungen nicht zufrieden. Er findet, der Kanton Zug müsste sich in Bern stärker wehren und die Aufnahme verweigern, bis die Verteilung auf die Gemeinden geregelt und umgesetzt sei. Interpellationsantworten werden vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen und es gibt darüber keine Abstimmungen.
So stimmte ich heute:
Änderung des Schulgesetzes: 2. Lesung: Keine Anträge. Schlussabstimmung: Ja, mit 66: 0 angenommen.
Gesetzesinitiative „Ja zur Mundart“: Nein; mit 18:56 abgelehnt
Motion betreffend Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des kulturellen Lebens:
Bereinigung der Matrix mit 2 oder 3 Kategorien: für 2 Kategorien; 56:11 für drei Kategorien.
Teilerheblicherklärung der Motion oder nicht erheblich Erklärung: für Teilerheblicherklärung; 47:25 wurde Teilerheblicherklärung entschieden.
Motion betreffend Wohnsitz einer für den Kantonsrat kandidierenden Person: Erheblich Erklärung: nein; 28:44 wurde sie erheblich erklärt.
Motion betreffend Standesinitiative für eine Reduktion des NFA-Beitrages der ressourcenstarken Kantone an die ressourcenschwachen Kantone durch Änderung von Art. 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG, SR 613.2): Nicht erheblich; 36:30 nicht erheblich erklärt.