Gesundheit, Anwältinnen und Anwälte, elektronische Abstimmungsanlage
4. Juni 2016
Eine Vielzahl unterschiedlicher Geschäfte gab es zu besprechen und zu entscheiden. Trotzdem, dass keine schwergewichtigen Vorlagen zu behandeln waren, war es nicht möglich die ganze Traktandenliste aufzuarbeiten. Die Änderung des Gesundheitsgesetzes, die Teilrevision des Einführungsgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, die Anschaffung einer elektronischen Abstimmungsanlage und die Schaffung eines Jugendparlamentes resp. Einführung einer Abstimmungshilfe für junge Erwachsene, waren die Hauptpunkte des Tages.
Änderung des Gesundheitsgesetzes
Nebst einer klareren Regelung betreffend dem Rettungsdienst, war die grosse Frage, ob an bestimmte Institutionen Aus- und Weiterbildungszulagen (pauschalen) ausbezahlt werden soll. Gemäss Bericht der Regierung bieten alle ausser einem Betrieb, welche im Gesundheitsbereich tätig sind, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. So werden über CHF 440’000 pro Jahr an diese Betriebe verteilt. Selbstverständlich ist es sehr wichtig, dass Betriebe sich als Lernbetrieb zur Verfügung stellen. Aber ist das nicht ein ureigenes Interesse, gut qualifizierte Angestellte zu erhalten? Dies kann nur erreicht werden, wenn auch genügend Leute ausgebildet werden. Für mich sind diese Unterstützungsgelder noch ein unnötiger Zopf. Sicher, der zusätzliche Aufwand für die Ausbildung müssen erwirtschaftet werden. Aber Lernende werden im Verlauf ihrer Ausbildung auch günstige Mitarbeitende. Ich bin überzeugt, dass wie in der übrigen Wirtschaft es für beide Seiten eine win-win-Situation ergibt, welche nicht zusätzlich subventioniert werden muss. Viel wichtiger wäre mir in diesem Zusammenhang die „Förderung“ von Hausärzten. Da werden wir nebst dem Mangel von Pflegepersonal, ebenfalls in eine riesige Lücke reinschlittern.
Neu kann der Kanton auch ambulante Tagesangebote bereitstellen. Da hätte ich eine Muss-Formulierung bevorzugt, denn so wäre es möglich, dass solche Angebote nicht von der Willkür der Budgetdebatte abhängen.
Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte.
Die eher technische Frage beschäftigte vor allem die Anwälte, welche im Rat doch zahlreich vertreten sind. Die eine ausführlich diskutierte Frage war, wie lang ein Praktikum dauern muss, bis man/frau an die Anwaltsprüfung zugelassen wird. Der Obergerichtspräsident zeigte auf, dass die Erfahrung zeige, dass rund 37% der Prüflinge die Anforderungen nicht bestehen. Mit einem längeren Praktikum könne das Wissen der angehenden Anwälte gefestigt werden. Eine weitere kurze Diskussion ergab sich, wie die Signatur bei elektronischer Korrespondenz auszusehen hat. Muss der Hinweis „Eingetragen im Anwaltsregister“ jedes Mal aufgeführt sein oder reicht dieser Hinweis auf der papierenen Variante?
Wie immer werden nach dem Mittagessen die Vorstösse überwiesen. Die Motion betreffend Auflösung der Gruppe Postenschacher durch einen Justizrat wurde nicht überwiesen. Diese Gruppe Postenschacher ist eine Delegation der Parteien, wenn es darum geht, Sitze in Gerichten zu besetzen. Seit Jahren bin ich Mitglied in dieser informellen Gruppe. In einem freiwilligen Proporz schaut diese Gruppe, dass die Anforderungen für eine Nachfolge resp. Neubesetzung in einem Gericht fachlich und menschlich erfüllt werden. Selbstverständlich ist eine allfällige Volkswahl nicht ausgeschlossen. Ich denke aber, dass das Volk nicht besser entscheiden kann ob die oder eine andere Person geeignet ist für diese anspruchsvolle Aufgabe. Das Votum von Jolanda Spiess-Hegglin war so unangebracht, dass ich mich ebenfalls zu Wort meldete. Zuerst wollte ich die Motion überweisen, denn es gibt sehr wohl gute Gründe, über dieses Thema zu diskutieren. Aber wenn sie unser System mit Nordkorea vergleicht, geht mir das doch zu weit. Ich lehnte die Überweisung ab.
Auch unser Postulat betreffend „Panama Papers“ wurde nicht überwiesen. Die Gegner begründeten, dass die Steuerverwaltung und die Regierung von Amtes wegen allfällige Missachtungen des Steuergesetzes zu Anden hätten. Der Finanzdirektor fühlte sich im Votum von Barbara Gysel persönlich angegriffen und reagierte sehr heftig in seiner Replik.
Um den Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal wurde erneut heftig diskutiert. Die Staatswirtschaftskommission schlug vor, dass der Kredit um 45’000 Franken reduziert wird. Diesen Vorschlag konnte ich selbstverständlich gut unterstützen. Die zweite Idee war, dass die Anlage erst erstellt werden soll, wenn der Kanton wieder einen Gewinn in der Rechnung ausweisen würde. Dies würde bedeuten, dass auf die nächsten Jahre keine Anlage realisiert werden könnte, denn die Finanzaussichten sind ja bekanntlich eher rot als schwarz.
Ich warf einem Teil der bürgerlichen Mitte vor, dass sie einfach keine Transparenz wollen und deshalb alles unternehmen um die Anlage zu verhindern. Es wäre ehrlicher klar dazu zu stehen und die Anlage abzulehnen. Der Vertreter der FDP zauberte eine Variante auf den Tisch, dass es in der Stadt Wil eine Abstimmungsanlage geben würde, welche nicht mehr als CHF 15’000 gekostet hätte und wunderbar funktionieren würde. Er habe alle nötigen Telefonate geführt und sei überzeugt, dass mit CHF 100’000 eine neue Anlage im Kantonsratssaal installiert werden könnte. Der Rat entschied in 1. Lesung den Betrag auf diese 100’000 zu kürzen. Die Staatskanzlei und das Büro des Kantons-rates haben nun die hehre Aufgabe, die entsprechenden Anpassun-gen auf die 2. Lesung zu erarbeiten. In meinem Votum zeigte ich auf, dass es jetzt richtig und wichtig sei, diese Anlage umzu-setzen, dies gehöre zur nötigen Transparenz für die Bevölkerung. Als „kreative“ Idee machte ich den Vorschlag, dass während der Abstimmungsfreien Zeit Werbung über die Monitore laufen zu lassen. So würden die Kosten bestimmt innert weniger Jahre eingespielt sein.
Die beiden Motionen Schaffung eines kantonalen Jugendparlamentes und Abstimmungshilfen für junge Erwachsene wollte die Regierung als erledigt abschreiben. Dieses Ansinnen wurde aber von einer knappen Mehrheit des Rates durchkreuzt. Für mich waren die Antworten der Regierung nicht ausgereift und sehr vereinfachend. Selbstverständlich sind die Bürgerinnen und Bürger verantwort-lich, ihre Pflicht zu erfüllen. Es gibt aber unbestritten Möglichkeiten, die Informationen adressatengerechter zu formu-lieren und zu verpacken. Sind wir ehrlich: Wer liest das Abstimmungsbüchlein jeweils vollständig durch? Jetzt hat der Regierungsrat die Möglichkeit (nein eigentlich die Pflicht) konkretere Aussagen und Ideen zu formulieren.
So habe ich gestimmt:
Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen im Kanton Zug.
- 29 Abs. 1 Die Regierung kann Betrieben im Gesundheitswesen mit Sitz oder mit … Tätigkeit…
Ich bin für Tätigkeit: dieser Antrag wurde mit 22: 50 abgelehnt.
Antrag bereinigte Fassung ersetzten mit geltendem Recht (keine Aufzählung der Betriebe): Ich unterstützte die bereinigte Fassung, welche mit 54:17 angenommen wird.
- 29 Abs. 1 Antrag der STAWIKO auf streichen, welcher ich unterstützte wurde mit 45:30 angenommen.
- 50 d: Der Regierungsrat kann Publikumsveranstaltungen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko einer Meldepflicht unterstellen. Es wurde der Antrag gestellt, diesen Artikel zu streichen, da die Meldepflicht bereits gegenüber der Polizei gemacht werden muss. Auch der Gesundheitsdirektor konnte kein Beispiel nennen, wenn diese Meldepflicht erfüllt werden müsste. Aus diesem Grund ist es nicht nötig und ich stimmte dem Streichungsantrag zu, welcher mit 67:6 angenommen wird.
Ersatzwahl eines hauptamtlichen Richters am Obergericht für den Rest der Amtsperiode 2013 – 2018. Wahlen werden immer schriftlich gemacht. Stefan Scherer (ALG und SP) wird mit 70 Stimmen gewählt.
Teilrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte.
- 4 Abs. 2: Soll der Hinweis „Eingetragen im Anwaltsregister“ auch im elektronischen Geschäftsverkehr aufgeführt werden: Ja; mit 46:19 angenommen.
- 6: Soll die Dauer des Praktikums auf 18 Monate verlängert werden: Ja; 22:44 abgelehnt
- 6 Abs. 3: Müssen längere Absenzen während des Praktikums in der Praktikumsbestätigung aufgeführt werden? Ja; 66:0 angenommen.
- 9 Abs. 4: Müssen kantonale und gemeindliche Behörden und Verwaltungsangestellte eine Meldung machen, wenn sie bei einem Anwalt etwas feststellen, was zu einem allfälligen Entzug der Titelführung führen könnte: Ja; 5:65 abgelehnt.
Überweisungen von Vorstössen:
Motion betreffend Ablösung der Gruppe Postenschacher durch einen Justizrat: Nein; 46:20 nicht überweisen.
Postulat betreffend „Panama Papers“ Schweizer Steuer- und Strafrecht anwenden: Ja; 15:53 nicht überwiesen.
Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal.
Eintreten: Ja; 62:10
Folgende Anträge wurden gestellt:
- CHF 435’000 (kabelgebunden) oder CHF 100’000 (Funkanlage).
- Nur drei Monitore
- Rückweisung ans Büro zur erneuten Beratung
So stimmte ich ab:
Rückweisung (2/3 der Stimmen nötig): Nein; 22:52 abgelehnt
Kabelgebunden vs. Funkanlage: für Kabel: mit 25:47 wurde Funkvariante entschieden.
4 oder 3 Monitore: für 4 Bildschirme: 58:7 wurde für 4 Monitore entschieden.
- 3 Abs. 1
Soll die Umsetzung aufgeschoben werden oder nicht: Ich bin für nicht aufschieben: 58:12 soll sofort umgesetzt werden.
Motion betreffend eines kantonalen Jugendparlaments. Antrag der Regierung nicht erheblich erklären und abschreiben. Antrag auf teilerheblich erklären und somit nicht abschreiben. Die ALG stellt noch einen unterschiedliche Teilerheblicherklärung.
Teilerheblich erklären gemäss Lötscher vs. ALG: für Lötscher: 31: 14 Variante Lötscher entschieden.
Teilerheblich erklären vs. nicht erheblich erklären und abschreiben: ich bin für teilerheblich erklären: wurde mit 36:30 teilerheblich erklärt.
Motion betreffend Einführung einer Abstimmungshilfe für junge Erwachsene im Kanton Zug.
Antrag erheblich erklären vs. nicht erheblich erklären und abschreiben (Regierung): ich bin für erheblich erklären: 38:27 wurde gegen den RR entschieden.