Gesundheit vieler – vor persönlicher Freiheit

2. September 2012

Mit der Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ können drei wichtige Veränderungen in der Schweiz behoben werden.
Die unterschiedliche Ausgangslage in den Kantonen ergeben Wettbewerbsverzerrungen bei den Gastrobetrieben. Als Tourismusland Schweiz sind die unterschiedlichen Anwendungen für unsere Gäste unverständlich. Die befürchtete Ertragseinbusse konnte im Tessin mit einer konsequenten Auslegung des Nichtraucherschutzes nicht nachgewiesen werden. Das Gegenteil stellte sich ein. Das Umsatzplus der Gastrobetriebe war um 1% höher als in der übrigen Schweiz (Universität der italienischen Schweiz USI).

Arbeitnehmende werden nicht mehr dem schädigenden Passivrauchen ausgesetzt. Der Gesundheitszustand verbesserte sich innert 12 Monaten. So konnten die Zahl der Atemwegerkrankungen in Genf nach der Einführung eines strikten Arbeitnehmendenschutzes um knapp 20% reduziert werden. Mit der kantonalen Passivraucherregelung werden jährlich 1’800 Spitaltag vermieden. Im Tessin und in Graubünden gingen nach der Umsetzung rauchfreier Gastronomiebetriebe die Anzahl Herzinfarkte um rund 20% zurück.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Einschränkung eines Dritten beginnt. Mit dieser Definition von Freiheit, setzt die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ ein wichtiges Anliegen für die ganze Schweiz um. Einzelarbeitsplätze sind nicht betroffen, denn dort arbeiten keine Drittpersonen. Unbediente Fumoirs sind auch weiterhin zulässig, die rauchenden Gäste können ihre Bestellungen selber holen. Rauchen soll nicht verboten werden, die Beeinträchtigung der nichtrauchenden Mehrheit soll auf ein Minimum reduziert werden. Das Anliegen des Nichtrauchendenschutzes ist auch nicht extrem. Selbst so freiheitliche Staaten wie die USA, England oder Italien kennen gleiche oder strengere Regeln.

Deshalb stimme ich überzeugt mit einem JA