Integrationsklassen und goldener Fallschirm für die Regierung

29. Oktober 2016

Ein bunter Straus von Geschäften hatte der Kantonsrat zu beraten und zu entscheiden. Nebst Wahlen für das Verwaltungsgericht konnte auch die Integrationsklasse für Kinder aus dem Asylbereich in erster Lesung behandelt werden.

Mit einem Glanzresultat wurde Aldo Elsener als Hauptamtlicher Verwaltungsrichter und anschliessend sogar als Präsident des Verwaltungsgerichts gewählt. Er tritt die Stelle von Peter Bellwald, welcher sich während rund 37 Jahren für den Kanton Zug engagierte. Der Applaus für Peter Bellwald war mehr als verdient.

Sehr selten kann ein Anliegen innert 9 Monaten den politischen und verwaltungsinternen Ablauf durcheilen. Das Postulat und der Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der Primarstufe für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ist eine solch sehr löbliche Ausnahme und hat diese Hürde mit Bravur bestanden. Die Regierung engagierte sich bereits bei der Überweisung der Motion in der Februarsitzung im Kantonsrat. Er zeigte auf, dass der Prozess mit einem Postulat schneller abgewickelt werden kann. Die kantonale Verwaltung und die Gemeinden insbesondere die Schulpräsidentenkonferenz sowie die Rektorenkonferenz reagierten ebenfalls prompt. Für die Bildungskommission war es selbstverständlich, dass der entsprechende Bericht um die Herbstferien zur Verfügung steht, so dass der Kantonsrat die erste Lesung vornehmen konnte. Es waren nur noch Details, welche behandelt werden mussten. Die Entschädigung der Standortgemeinde, die Kostenbeteiligung des Kantons an dieses Sondersetting, ob der Kantonsratsbeschluss befristet sein soll und ob die Standortgemeinde einen Zwischenbericht verfassen müsse, wurde noch im Rat diskutiert. Die Frage wurde noch gestellt, welche Verpflichtung das Integrationsbrückenangebot (IBA) für die Jugendlichen der Oberstufe hat. Es freute mich sehr, dass selbst die SVP sah, dass dieses Angebot sinnvoll ist und deshalb auch unterstützte. Mit dieser Ausgangslage entstand ein gutes Ergebnis.

Vier Anträge wurden auf die 2. Lesung zur Änderung des Rechtstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und der Geschäftsordnung des Kantonsrates betreffend der Abgangsentschädigung gestellt. Dabei ging es nur noch um die Abgangsentschädigungen von Richterinnen und Richter sowie der Regierungsmitglieder. Die 1. Lesung hinterliess ein uneinheitliches Bild und so war es richtig, dass noch Präzisierungen auf die 2. Lesung eingereicht wurden. Die SVP beantragte für beide Behörden, dass die Abgangsentschädigungen gestrichen werden sollen. Mit der Auflage, dass nur bei unverschuldetem Ausscheiden und dass alle möglichen Einnahmen an die Entschädigung (während sechs Monaten) eingerechnet wird, hat der Kantonsrat einen vernünftigen Entscheid gefällt.

Keine „Harmonie“ bestand im Kantonsrat beim Thema der Lieferkettenverantwortung von in Zug ansässigen Rohstoffunternehmen. Da erwarten wir von der Regierung und ich auch teilweise vom Kantonsrat mehr Sensibilität. Wenn der Regierungsrat seine Ausführungen in seiner Antwort auch so umsetzt, dann ist er sicher auf dem richtigen Weg. Es ist mir durchaus bewusst, dass Rohstoffunternehmen nicht nur immer kritisiert werden dürfen, trotzdem sollen Fehlverhalten nicht nur wegen möglichen Verlusten bei Steuereinnahmen nicht erwähnt werden.

Ebenfalls eine ausführliche Diskussion entstand, ob es noch zeitgemäss ist, wenn in der Schule (kantonale) und bei der Polizei die Mitarbeitenden mit einem Automatismus befördert werden sollen. Erstaunlich war für mich, dass vier Postulanten (von 9), welche der SVP angehören, sich die SVP gegen die erheblich Erklärung äusserten. Sie erklärten, dass die Darlegung der Regierung für sie so stimmen würde und die Erfahrungen, welche z.B. in Zürich bei der Polizei und bei den Schulen gemacht wurden, identisch seien mit den Aussagen des Regierungsrates.

Ganz anderer Meinung waren sie dann aber bei den Darstellungen zum Thema Auswirkungen auf die Zuger Bevölkerung durch die Asylbewerbenden, welche in der Bundesunterkunft auf dem Gubel wohnen. Wenn die Erklärungen der drei Interpellanten stimmen, würde die Bevölkerung in Unterägeri und Menzingen kurz vor dem „Fegefeuer“ leben. Alle negativen Ereignisse (Abfall, Urinieren, Diebstähle) werden den Asylbewerbenden angelastet.

 

So habe ich abgestimmt:

Überweisung von Vorstössen:

Motion betreffend keinen Kostenvorschuss bei Kostenbefreiung: Nein; 1:55 nicht überwiesen

Motion betreffend Persönlichkeitswahl des Regierungsrates: Ja; 6:54 nicht überwiesen

 

Feststellung der Gültigkeit eines Mitgliedes des Verwaltungsgerichts für die Rest der Amtsdauer 2013 -18: Einstimmige Feststellung.

Ergänzungswahl eines Mitgliedes des Verwaltungsgerichts: Geheime Wahl

Wahl des Verwaltungsgerichtspräsidenten: Geheime Wahl.

 

Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum von Jungen Alternativen Zug und JUSO: 2. Lesung: Ja; (Abstimmungsresultat habe ich vergessen aufzuschreiben). Es waren aber nur die Linken und eine Stimme aus dem bürgerlichen Lager.

 

Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der Primarstufe für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich:

Antrag im Gesetz braucht es einen Zweckartikel: Nein; 44:25 abgelehnt.

Antrag Kostenbeteiligung wird erhöht: Ja; 48:12 abgelehnt.

Antrag Erhöhung Entschädigung Standortgemeinde: Ja; 45:22 angenommen.

Antrag auf Befristung des KRB: Nein; 38:27 angenommen.

Antrag Zwischenbericht: Nein; 43:23 angenommen. (Es wird immer weniger Verwaltung gefordert, aber trotzdem muss die Verwaltung immer mehr leisten).

 

Änderung des Rechtsstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und der Geschäftsordnung des Kantonsrats betreffend Abgangsentschädigung: 2. Lesung

Antrag „infolge unverschuldeter Nichtwiederwahl“: Ja; 47:17 angenommen.

Antrag nicht nur erzieltes auch nicht eingefordertes Einkommen wird angerechnet: Ja; 47:19 angenommen.

Ergebnis 1. Lesung vs. bereinigter §7: für bereinigter Artikel; 0:62 wurde bereinigter Artikel angenommen.

Antrag auf streichen des ganzen Artikels: Nein; 46:19 abgelehnt.

Die gleichen Punkte mussten nun noch im Personalgesetz für die Richterstellen gemacht werden.

Antrag „unverschuldeter Nichtwiederwahl“: Ja; 60:0 angenommen.

Schlussabstimmung: Ja; 65:1 angenommen.

 

Kantonsratsbeschluss betreffend Fertigstellung und Nutzung des sechsten Geschosses im Neubau Trakt 5, Gewerblich-industrielles Bildungsnetz (GIBZ): Schlussabstimmung: Ja; 60:6 angenommen.

 

Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten

Eintreten war unbestritten und in der Detailberatung wurde keine Wortmeldung gemacht. So musste auch nicht abgestimmt werden. Ich vertrat dieses Geschäft als Präsident der Hochbaukommission und hielt ein kurzes Votum, da ich bereits alles im Bericht geschrieben hatte.

 

Postulat betreffend volle Unterrichtsbefähigung der Absolventen der PH Zug für alle Fächer: Auch da wird kein anderer Antrag als derjenige des Regierungsrates gestellt: als erledig abschreiben.

 

Postulat betreffend Abschaffung der Automatismen bei der Beförderung der kantonalen Lehrpersonen sowie der Mitarbeitenden der Zuger Polizei.

Antrag nicht erheblich erklären: Ja; 44

Antrag teil erheblich erklären: 18