Interpellation betreffend «Dreckschleudern»

26. September 2020

Hünenberg, 24. September 2020

Wir danken der Regierung für die Antworten zu unserer Interpellation betreffend «Dreckschleudern» auf den Zuger Strassen. Grundsätzlich erklärt die Regierung, dass sie Möglichkeiten für eine nötige und sinnvolle Veränderung sieht, da die Entwicklung auch für die Regierung nicht in die richtige Richtung läuft. Dazu hat der Regierungsrat auch im Energieleitbild einzelne Punkte erarbeitet. Zum Thema Mobilität wird jedoch in diesem Leitbild eher Allgemeinplätze geäussert resp. Hinweise auf das Mobilitätskonzept gemacht. Dieses wird jedoch sicher nicht vor 2021 eher später im Kantonsrat behandelt. Konkrete Umsetzungen und deren Wirkungen werden also nochmals mehr als 2-3 Jahre dauern. Die Debatte von heute Morgen (klimaneutraler öffentlicher Verkehr) hat mich sehr gefreut. Es scheint den meisten klar zu sein, dass der MIV (motorisierter individueller Verkehr) einen massiv hohen Anteil (rund 72%) an der Umweltverschmutzung trägt.

Zu den einzelnen Antworten:

Bei der Frage eins ist sich die Regierung bewusst, dass der Verkehr rund 40 % der Emissionen produziert. Auch wird akzeptiert, dass im Kanton Zug im Jahr 2019 der durchschnittliche CO2-Ausstoss pro neu zugelassenem Fahrzeug 151 Gramm pro gefahrenen Kilometer ausstösst. Wie die Regierung weiterhinten erklärt, ist der Grenzwert für das Jahr 2020 vom Bund auf 95 Gramm CO2 festgelegt. Dies bedeutet, dass der Zuger Wert über 50% höher liegt. Ich denke, da können wir nicht einfach abwarten und uns dem System Hoffnung zuwenden.

Selbstverständlich ist es auch ein wichtiges Zeichen, dass im Kanton Zug der Anteil an alternativen Antrieben und energieeffizienten Fahrzeugen stetig zu nehmen. Aber solange der andere Wert um ein Mehrfaches höher ist, sind diese Erfolge nicht wirklich Erfolge.

Bei der Antwort auf die zweite Frage antwortet die Regierung mit einem klaren Ja! Das freut uns sehr. Bei den weiteren Ausführungen und dann in der Antwort zur Frage drei wird erneut auf das Energieleitbild 2018 hingewiesen. Leider werden dort aber wenige konkrete Massnahmen aufgeführt. Ich zitiere:

M 2.1. «Der Kanton Zug begleitet die Entwicklung der Elektromobilität und anderer energieeffizienter alternativer Antriebsformen aktiv, indem er sich über die laufenden Aktivitäten informiert, im Gespräch mit den Akteuren ist und bei Bedarf seine Interessen einbringt.

M2.2. In die Planung von Neubauten des Kantons wird Elektromobilität vorsorglich einbezogen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt allfällige Ladestationen und Anlagen zur Energieproduktion mit minimalem Aufwand angebracht werden können. Der Kanton setzt sich in geeigneter Form dafür ein, dass dies auch bei privaten Bauten erfolgt.

M.2.3 Falls ein Bedarf für Ladeinfrastruktur auf kantonalem Grund nachgewiesen ist, werden die Installationen soweit möglich vorgenommen. » Zitat Ende

Mich interessieren bei solchen Aussagen natürlich, was sind bis jetzt die Erkenntnisse der Beobachtungen, der Begleitungen oder der Abklärungen der Bedürfnisse. Wäre es nicht sinnvoller und nötiger, wenn z.B. Ladestationen nicht bedarfsorientiert, sondern angebotsorientiert (gleich wie beim öV) an die Hand genommen würden. So würden sich viele Menschen im Kanton Zug eine Anschaffung eines Fahrzeuges mit Alternativantrieb einmal mehr überlegen.  

Bei der Frage zur Motorfahrzeugsteuer hat sich die Regierung nicht wirklich zum Fenster rausgelehnt. Der Durchschnittwert ist immer relativ. Wenn im Kanton Zug viele

e-Fahrzeuge welche zurzeit eine 50% reduzierte Steuer zahlen, eine Reduktion von 75% erhalten würden, dafür Fahrzeuge mit einem hohem bis sehr hohem CO2 Ausstoss höher besteuert werden, erhalten wir im Durchschnitt immer noch den gleichen Wert wie im Jahr 2018. Hier darf, nein muss die Regierung kreativer werden. Mit diesen konkreten Massnahmen kann die Regierung einen Schritt gegen die Klimaerwärmung treffen, dies ist keine Symbolmassnahme. Apropos Symbolpolitik. Es scheint, dass die Zuger Regierung keine konkreten Massnahmen gegenüber der Vernehmlassung des Bundes zur Überbrückung des CO2-Gesetzes verlangte (Zuger Zeitung vom 26. August 20). Hier hat die Luzerner Regierung mehr Mut und Eigenständigkeit gezeigt und fordert weitergehende konkrete Massnahmen. Die Aussage, dass die Verordnung des Bundes zu umfassend sei, ist aus unserer Sicht nicht mehr und nicht weniger als Symbolpolitik.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Danke für die Antworten, der Kanton Zug hat im Bereich umweltschonende Mobilität noch viel frische Luft nach oben und es kann schnell gehandelt werden.

Wir erwarten, dass der Regierungsrat und die Verwaltung diesen Spielraum auch füllen.

Noch eine Klammerbemerkung: Eine neue Studie der Axa-Versicherung zeigt auf, dass die SUV nicht nur Dreckschleudern sind, sondern auch für ein grösseres Risiko im Strassenverkehr sind. Geländewagen verursachten im 2019 knapp 10-27 Prozent mehr Haftpflichtschäden. Fazit dieser Studie sagt, je grösser und schwerer, desto gefährlicher.

Unter dem Link

https://kr-geschaefte.zug.ch/gast/geschaefte/2011?searchterm=3023.2#dok_8639

kann die detaillierte Antwort der Regierung angeschaut werden.