IT-Projekte beim Kanton und Deutschkenntnisse für Reiche und schulpflichtige Kinder aus Asylbereich
28. Februar 2016
Bereits bei der Genehmigung der Traktandenliste wurde ausgiebig diskutiert. Soll der Bericht und Antrag der Regierung zur Motion betreffend der Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten der kantonalen Verwaltung ab traktandiert oder behandelt werden. In der rund 5/4 stündigen Debatte musste sich der Regierungsrat eine rechte Portion Kritik anhören. Der Auftrag der früheren ad-hoc-Kommission wurde aus der Mehrheit des Rates in 7 von 10 Punkten nicht erfüllt. Wir erwarten eine klare Steuerung und Verantwortung des Amtes für Informatik und Organisation (AIO), welches gemäss dem Antrag der Regierung so nicht gegeben wäre. Für was haben wir beim Kanton dann all die Spezialisten? Mit der Abtraktandierung wäre nichts gewonnen, der Regierungsrat würde das gleiche Geschäft nochmals bringen, ohne inhaltliche Anpassungen. Deshalb wurde die Traktandenliste ohne Änderung mit 47:26 so belassen. Auch den Antrag zur Überweisung an eine weitere Kommission lehnte ich mit 45 anderen Mitgliedern gegen 25 klar ab. So konnte die Vorlage etwas später noch ausführlicher besprechen.
Die Informatik ist eine Querschnittaufgabe und deshalb muss diese Stelle, also das AIO auch entsprechend Verantwortung übernehmen und Kompetenzen erhalten. Der Regierungsrat will das aus für uns unklaren Gründen nicht. Wenn auch der finanzielle Schaden bei der Beschaffung einer neuen Einwohnerkontroll-Software mit 3.2 Mio. Franken in einem gewissen Rahmen lag, darf so etwas nicht wieder geschehen. Mit mehr Führung und klaren Verantwortlichkeiten hätte da Geld gespart werden können. Aus diesem Grund wurde dann die Vorlage zurück an den Absender geschickt mit dem Auftrag, das AIO stärker in der Verantwortung der Informatik bei den Direktionen und Gemeinden einzubinden.
Vor der Mittagspause wurde Peter Heggli als Regierungsrat verabschiedet. Martin Pfister legte den Eid ab und er nahm an der Nachmittagssitzung als Gesundheitsdirektort teil.
Die Motion betreffend die Schaffung von kantonalen Integrations-klassen für schulpflichtige Kinder aus dem Asyl-bereich lieferte umfangreichen Stoff für verschiedenste Diskussionen. Bereits im Vorfeld teilte die Regierung mit, dass sie mit vielen Ideen der Motion einverstanden sei und diese auch möglichst schnell um-setzen wolle. Dies würde aber mit einem Postulat schneller gehen, denn bei der Motion müssten Gesetze geändert werden. Im Kanton Zug leben zurzeit 163 schulpflichtige von 259 Kindern aus dem Asylbereich. Um bestehende funktionierende Strukturen nicht über den Haufen zu werfen und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu gewinnen, ist es sinnvoll, dem Bildungsdirektor klare Erwartungen auf den Weg zu geben. Was jedoch in einem Parlament unter klaren Erwartungen zu verstehen ist, war dann auch nicht mehr so klar. Die Motionäre von 4 von 5 Fraktionen waren mit der Stossrichtung der regierungsrätlichen Vorschläge einverstanden. Es braucht eine spürbare Entlastung für die gemeindlichen Schulen und eine bessere Integrations-möglichkeit für die Kinder.
Der Kantonsrat folgte den Vorschlägen des RR mehrheitlich. Als kleiner Wermutstropfen wird die Frühe Förderung der noch nicht schulpflichtigen Kinder nicht grundsätzlich eingeführt, sondern nach Entscheid der Sozialen Dienste Asyl. Auch wenn diese Mitarbeitenden sicher gute Arbeit leisten, wäre es hilfreich, wenn solche Angebote für alle Kinder aus dem Bereich Asyl „verpflichtend“ wären. Ich zeigte in einem Kurzvotum auf, dass mit jedem investierten Franken rund 7 Franken an „return on investment“ möglich werden.
Integration auf einer ganz anderen Ebene thematisierte die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. In den Medien wurde diese Änderung bereits als „Privilegierung“ von super Reichen abgehandelt. Und um das geht es auch. Sollen Leute, welche mindestens ein Einkommen von 1 Mio. Franken oder z.B. 20 Mio. Franken Vermögen haben und keine genügenden Deutsch-kenntnisse hat, frühzeitige Niederlassungsbewilligungen erhalten. Damit würden sie berechtigt sich in der ganzen Schweiz frei niederzulassen und frei Immobilien zu erwerben. Also könnten sie nach der frühzeitigen Erteilung dieser Niederlas-sungsbewilligung ohne Probleme in einen anderen Kanton umziehen und die ganzen fiskalischen Interessen des Kantons Zug wären dahin. Die Gesetzesänderung, welche vor drei Jahren eingeführt wurde, zeigt Wirkung, auch wenn klar war, dass eine solche Regelung nicht für alle Ausländerinnen und Ausländer festgelegt werden kann. So haben mehr Leute (aus der betroffenen Gruppe) intensiver die deutsche Sprache gelernt, so dass sie die Niederlassung früher erhalten konnten. Dies ist doch ein Erfolg. Und nun sollen weitere Ausnahmen bewilligt werden und zwar nur für super Reiche. Es ist mir durchaus bewusst, dass diese Sonderregelung gesetzeskonform ist, aber müssen wir unsere Seele wirklich verkaufen? Der Antrag der CVP, den ganzen Gesetzesartikel zu streichen wurde dann leider angenommen. Nun müssen wir schauen, wie wir auf die 2. Lesung reagieren wollen.
So habe ich mich bei den Abstimmungen entschieden:
Abtraktandierung von Traktandum 6 (Empfehlung zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten der kant. Verwaltung):
- Nein, 47:26 abgelehnt.
- Antrag Überweisung an neue Kommission: Nein, 46:25 abgelehnt.
- Namensaufruf zum Antrag der Rückweisung an den Regierungsrat: Nein, mit 33 Stimmen das Quorum von 20 erreicht.
- Antrag auf Rückweisung an den Regierungsrat: Ja, 63:11 angenommen.
Kantonsratsbeschluss betreffend Erweiterung des Kiesabbaugebietes Bethlehem, 2. Lesung
Schlussabstimmung: Nein, mit 11:61 angenommen.
Motion betreffend die Schaffung von kantonalen Integrationsklassen für schulpflichtige Kinder aus dem Asylbereich.
- Sofortbehandlung (Quorum 2/3 der Stimmenden): ja, 67 zu 3 angenommen.
- Die Massnahmen 1, 2, 5 und 6 wurden erheblich erklärt ohne anderen Antrag.
- Massnahme 3, Antrag auf nicht teilerheblich erklären: Nein, 50:21 abgelehnt
- Massnahme 4, Antrag auf nicht teilerheblich erklären: Nein, 46:22 abgelehnt
- Massnahme 7, Antrag auf nicht teilerheblich erklären: Nein, 41:29 abgelehnt
- Umwandlung in ein Postulat: ja, 41:29 angenommen
Motion betreffend Standesinitiative zur Stärkung der Privatsphäre und Freiheit durch die Verankerung der Bargeldnoten im Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WAZ) und Einführung einer 5000-Franken-Banknote
Ich stellte den Antrag, diese Motion nicht zu überweisen (Votum auf meiner home-page). Antrag wird mit 44:16 angenommen.
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz (EG AuG) betreffend Nachweis von Deutschkenntnissen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung.
- Antrag SP und ALG auf nicht eintreten: Ja, 23:45 abgelehnt
- Rückweisung an die Kommission: Ja, 23:47 abgelehnt
- Namensaufruf (Quorum 20): nein, 28:20 aber Quorum erfüllt
- Gegenüberstellung geltendes Recht vs. Vorschlag RR / Kommission: geltendes Recht, 44:27 angenommen
- Antrag CVP § 8 ganz zu streichen. Antrag auf Namensaufruf: ja, mit 26 Quorum erreicht,
- Ordnungsantrag beim Namensaufruf, da einige falsch abgestimmt haben. Auch diese Abstimmung soll mit Namensaufruf durchgeführt werden. Dazu sind ich und 57 andere nicht einverstanden. Nur 2 wollen den Namensaufruf.
- Ich bin dafür (Ordnungsantrag), dass der Namensaufruf nochmals gestartet wird: mit 37:31 wird er nochmals durchgeführt.
- Antrag CVP § 8 ganz zu streichen: Nein, 27:41 angenommen.