Kantonsrat schwappt ins digitale Zeitalter
28. Januar 2017
Zum Start ins neue Jahr startet eine neue Kantonsrätin und zwei neue Kantonsräte ihre politische Arbeit. Sie werden herzlich begrüsst und auch ich wünsche ihnen viel Erfolg und Freude.
Ebenfalls eine Premiere gab es mit der elektronischen Abstimmungsanlage. Die vielen Vorstösse, welche der Rat zu überweisen)oder nicht) hatte, zeigten deutlich auf, dass mit dieser Anschaffung Zeit gespart werden kann und es sich nicht um ein teures Spielzeug handelt. Spannend waren auch, wie die Endresultate entstanden. Bei einigen Fragestellungen war das Resultat sofort klar, bei anderen entwickelte es sich während den 15 Sekunden, welche zum Abstimmen zur Verfügung stehen.
Unüblich ist es, wenn die Regierung eine Antwort zu einer Vorlage zurückzieht. Es schien, dass dem Regierungsrat seine Antwort zur Interpellation betreffend Axpo und Misswirtschaft bei Atomkraftwerken, nicht mehr passte. Er will nun die Antwort so anpassen, dass auch die Veränderungen, welche in den letzten Wochen durch die Axpo verursacht wurden, anpassen. Ich bin gespannt, was die Regierung zu sagen hat. Auf jeden Fall hat der Regierungsrat versprochen, dass es nicht mehr so lange gehen soll, bis die definitive Antwort vorliegen werde (1. Antwort ¾ Jahre).
Mit zwei Motionen und einem Postulat wurde versucht Druck auf die Regierung und die Bundesstellen inklusive der SBB aufzubauen. Dies weil die Transitachse Zürich-Zug-Luzern im Zugsverkehr massiv überlastet ist. Ich zeigte in meinem Votum auf, dass die Regierung und teilweise auch die SBB in den letzten Jahren gute und sinnvolle Ergänzungen für die Erhöhung von Kapazitäten geschaffen haben. So wurden relativ schnell die Doppelkompositionen der Stadtbahn am Morgen und Abend geführt. Alle im Kantonsrat hatten die gleichen Ziele vor Augen. Es sollte eine Entlastung und eine zukunftsträchtige Entwicklung des öffentlichen Verkehrs zwischen den sich schnell entwickelnden Zentren geschaffen werden. Welcher Weg zu diesem Ziel führt, war aber sehr umstritten. Unter der Federführung von Philip Brunner wollte eine Gruppe, möglichst alle Vorstösse weiterhin bestehen lassen, so dass die Regierung aktiver sein müsste. Der Volkswirtschaftsdirektor zeigte auf, dass im Verlauf dieses Jahres viele Abklärungen beantwortet würden und es sich lohnen würde, diese abzuwarten. Anschliessend können die neuen Erkenntnisse politisch gewichtet und wenn nötig weitere Vorgehensschritte umgesetzt werden. Der erhoffte Druck würde die Partnerinnen und Partner nur verunsichern und Zug würde ein Sonderzüglein fahren, was absolut nicht im Sinn des Kantons sein kann. Leider verpasste es der Kantonsrat die aus meiner Sicht sinnvollere und «klügere» Variante einzuschlagen. In der Debatte verstieg sich P.C. Brunner sogar darauf, dass nur sein Weg der Richtige sei. Ich versuchte aufzuzeigen, dass dem nicht so sei und wir in einigen Jahren sehen würden, welcher der «richtige» Weg war
Eine kurze aber doch emotionale Debatte setzte das Thema Konkordat für die Stipendien ab. Anna Bieri und Laura Dittli setzten sich dafür ein, dass der Kanton Zug als 19 Kantone dem Konkordat beitreten soll. Die Regierung findet, dies sei nicht nötig, da wir uns ja an die Grenzbeträge halten würden und oft höhere Stipendien ausbezahlt würden. Mit einem Konkordat ist zu befürchten, dass die höheren Beträge auf die Höhe des Konkordates reduziert werden könnten. Andererseits ist es sinnvoll, wenn der kleine Kanton Zug sich mit den anderen Kantonen auf einheitliche Anwendungen und Beträge einigt.
Ein weiterer Vorstoss behandelte das Thema Geld. Die Motion betreffend Aufhebung der Schenkungssteuer. Diese Steuer geht vollständig zu Gunsten der Gemeinden und deshalb waren sie unisono gegen die Aufhebung. Die Erträge dieser Steuer, welche für nahe Verwandte nicht zur Anwendung kommt generierten in den letzten Jahren einen Fiskalertrag aller Gemeinden von CHF 1,13 bis 5,22 Mio. Wenn nun dieses Geld einfach wegfällt, braucht es Ersatzeinkommen. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass damit die Erbschaftssteuer ausgehebelt werden könnte, was überhaupt nicht in meinem Sinne wäre.
Das Verwaltungsgericht erhielt vom Kantonsrat den Auftrag eine Gesetzesvorlage betreffend die Wählbarkeitsvoraussetzung auszuarbeiten. Bereits im Jahr 2005 wurde diese Frage diskutiert und damals war die Mehrheit dafür, dass keine gesetzliche Regelung getroffen wird, da es sich um ein absolut marginales Thema handeln würde. Auch jetzt ist diese Frage nicht wirklich relevant und wurde aufgeworfen, weil im Sommer letzten Jahres eine noch nicht qualifizierte Person als Verwaltungsrichterin kandidierte.
So stimmte ich ab:
Motion betreffend Sanierungstunnel Sihlbrugg-Horgen Oberdorf: Antrag auf Umwandlung in ein Postulat: Nein; 55:17 wurde der Antrag angenommen.
Nicht erheblich erklären und Abschreiben: Ja: 35:38 wurde das Postulat nicht abgeschrieben.
Postulat betreffend Ausbau der Bahnverbindung nach Zürich.
Antrag: erledigt und abschreiben: Ja; 40:33 ist es erledigt.
Motion betreffend höhere Bahnkapazitäten auf der Strecke Zürich-Zug-Luzern. Antrag auf erledigt und abschreiben: Ja; 39:33 wurde dem Antrag zugestimmt.
Motion betreffend Beitritt des Kantons Zug zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen.
Antrag: Erheblich erklären: Ja; 42:28 wurde es erheblich erklärt.
Motion Aufhebung Schenkungssteuer.
Antrag auf nicht erheblich erklären: ich bin für nicht erheblich erklären: 52:18 wurde der Vorstoss nicht erheblich erklärt.
Beim Traktandum der Überweisungen von Vorstössen, legte ein CVP Jurist dar, weshalb diese Anliegen alle nicht überwiesen werden sollten. Er hütete sich aber, den Antrag zu stellen, alle Vorstösse in globo nicht zu überweisen, weil er sich bewusst war, dass dadurch eine langwierige juristische Auseinandersetzung ausgelöst werden könnte. Im Eilzugtempo werden die Vorstösse vor dem Mittagessen abgeschmettert. Dabei wurde auch Themen, welche aus meiner Sicht unbedingt im Kantonsrat zu behandeln wären, abgelehnt. Damit wird es nicht möglich, ähnliche Anliegen in den nächsten Jahren erneut einzubringen. Schade, da hat uns Frau Altkantonsrätin ein schönes Ei gelegt.
Es braucht jeweils 2/3 der Kantonsratsstimmen zur nicht Überweisung.
Motion betreffend öffentliche Regierungsratssitzungen: Ja, 12: 59, abgelehnt
Motion betreffend öffentlichen Urteilsberatungen: Nein 57: 14, abgelehnt
Motion betreffend elektronsicher Einsicht (von öffentlichen Dokumenten): Ja; 12:59 abgelehnt.
Motion betreffend elektronischer Entscheidseröffnung: Ja; 13:56 abgelehnt.
Motion betreffend Jugendwahlrecht (14 Jahre): Ja; 18:52 abgelehnt.
Motion betreffend kantonales Verfassungsgericht: Ja; 14:57 abgelehnt.
Motion betreffend Ausländerwahlrecht: Ja: 16:55 abgelehnt.
Motion betreffend Abschaffung der Kirchensteuer: Nein: 57:10 abgelehnt.
Motion betreffend Richterwahlen (Anhörung von Kandidatinnen und Kandidaten): Nein; 58:13 abgelehnt.
Motion betreffend Wahl der Omdusperson und der oder Datenschutzbeauftragten (Anhörung zur Wahl): Nein; 60:11 abgelehnt.
Motion betreffend Legalisierung von Cannabis: Ja; 18:51 abgelehnt.
Motion betreffend Sanierung Ortsdurchfahrt Menzingen (nicht von J. Spiess-Hegglin): Ohne Gegenantrag kommentarlos überwiesen.
Postulat betreffend digitale Informationshotline: Ja; 17:54 abgelehnt.
Postulat betreffend digitale Schadensmeldung: Ja; 15:55 abgelehnt.
Postulat betreffend Open Access (Publizierung aller Forschungsergebnisse der Fachhochschule Luzern): Ja; 19:52 abgelehnt.
Motion betreffend Wählbarkeitsvorausssetzungen für das Verwaltungsgericht: Erheblich erklären: Ja: 51:18 wurde sie erheblich erklärt.
Wegen den Schulferien und der Fasnacht, wird der Kantonsrat erst Anfangs März 2017 sich wieder treffen. Ich wünsche allen eine schöne und närrische Zeit.