Kleine Anfrage betreffend Zuger Kantonsspital (ZGKS) und der möglichen Einrichtung für Frühgeborene ab der 35. Schwangerschaftswoche (Neonatologie 2 A)

15. Juli 2017

Seit einiger Zeit müssen eher negative Schlagzeilen über das ZGKS (Hauptaktionär Kanton Zug) gelesen werden. Dass eine Konkurrenzsituation zwischen den Spitälern besteht, ist unbestritten und wurde so von der Politik gesteuert. Vor über 20 Jahren die Spitalstrategie im Kanton verändert, Spitäler geschlossen und vor 9 Jahren das ZGKS neu eröffnet. Um sehr gute und sichere Patientenbehandlungen sicherstellen zu können, wurden Kooperationen mit anderen Spitälern geschlossen. Dies ist ein Instrument um die Gesundkosten etwas zu steuern zu können. Das ZGKS ist eine eigene Aktiengesellschaft und als solche setzt sie die strategischen und betrieblichen Ziele fest. Der Kanton Zug ist mit über 95% des Aktienkapitals an dieser Gesellschaft beteiligt. Die Kantone bezahlen grosse Anteile der Aufenthaltskosten von Patientinnen und Patienten. Aus diesem Grund ist der Kanton auch verpflichtet, die Strategie des Kantonsspitals mitzuentscheiden. Zu diesem Zweck ist ein Verwaltungsratssitz für den Kanton Zug reserviert. Diese Aufgabe wird zurzeit von einem Chefbeamten der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug wahrgenommen.

Ich bitte die Regierung mir folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wie weit wurde die Regierung (Gesundheitsdirektion) mit dem Entscheid, eine Neonatologie 2A einzurichten, miteinbezogen. Ab wann war dem Regierungsrat dieser Entscheid bekannt.
  2. Der Kanton bezahlt einen Teil der ausserkantonalen Spitalaufenthalte. Wie viele Neugeborene (aus dem Kanton Zug) betrifft es, welche ausserkantonal in einer Neonatologie 2A betreut und behandelt werden mussten (bitte separate Auflistung der letzten 5 Jahre nach Spital)
  3. Die Betreuung und Behandlung der Neugeborenen im ZGKS wurde bis anhin von Konsiliarpädiaterinnen und -pädiater wahrgenommen. Wie stellt sich die Regierung die mögliche Zusammenarbeit vor, wenn es bis anhin den beiden Parteien nicht gelungen ist, eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen.
  4. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, dass das ZGKS als kleineres Spital (rund 1000 Geburten pro Jahr) sich in die hochspezialisierte Medizin einreihen will?
  5. Wo sieht er Grenzen? Gemäss Strategie des ZGKS soll die hochspezialisierte Medizin mit Kooperationen gedeckt werden. Welchen Einfluss hat da der Regierungsrat?
  6. Auch der Kanton Zug hat ein vitales Interesse, dass die Gesundheitskosten nicht immer steigen. Welche zusätzlichen Kosten können für den Kanton Zug entstehen, wenn sich das ZGKS in einen Bereich der hochspezialisierten Medizin etablieren will?

 

Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen.

 

Hubert Schuler

Kantonsrat SP Hünenberg