Mein Votum zum Gesetz über die Organisation der Polizei
16. April 2016
Im Kanton Zug wurden die beiden Polizeikorps der Stadt- und Kantonspolizei im Jahr 2002 zusammengelegt. Eine effizientere und umfassendere polizeiliche Dienstleistung waren die Argumente dafür. Nun beantragt die Regierung, dass in einzelnen Gemeinden die Dienststellen aufgehoben werden sollen. Mit den gleichen Argumenten, dass diese Dienststellen für die Bevölkerung keine negativen Auswirkungen haben, können gleich auch alle Dienststellen aufgehoben werden. Der Kanton Zug ist klein und die Verbindungswege sind kurz und sehr gut ausgebaut. So können die Einsatzkräfte schnell und effizient im ganzen Kanton eingreifen. Es ist nicht konsequent, wenn nur in einigen Gemeinden die Dienststellen geschlossen werden. Weiter wird begründet, dass die verbleibenden Dienststellen ja nur eine beschränkte Zeit geöffnet sind und so der lokalen Bevölkerung auch nicht dienlich seien.
Es würde ja niemanden in den Sinn kommen, verschiedene Sanitätsposten zu eröffnen. Auch da haben wir einen Haupteinsatzstützpunkt.
Die Konsequenz aus der gesamten Zusammenlegung wäre, dass die Polizei sichtbarer in den Gemeinden auftreten müsste. Denn das Sicherheitsgefühlt stellt sich nicht ein mit einer Dienststelle sondern mit der Präsenz auf Strassen und Plätzen. Wenn wir schon sparen wie es die Mehrheit dieses Rates will, dann sparen wir richtig.
Mit diesen Überlegungen beantragt die SP:
- 18 a Abs.1
Das Polizeihauptgebäude in Zug ist die einzige Dienststelle im Kanton Zug.
Daraus ergibt sich die Logik dass §26 b neu ebenfalls gestrichen wird.
Menzingen ist in keiner aussergewöhnlichen Situation. Das Argument des Bundesasylzentrums ist fadenscheinig, denn diese Dienststelle war schon vorher im Betrieb und seit das Bundeszentrum eingerichtet ist, mussten keine ausserordentlichen Einsätze geleistet werden. Auch wenn der Bund eine 100%-Stelle für die Sicherheit finanziert, bedeutet das nicht, dass damit die Dienststelle weiterhin betrieben werden muss.