Richterwahlen, Kantonalbank und erste Debatte zum Denkmalschutzgesetz
29. September 2018
Der Kantonsrat traf sich für eine Halbtagessitzung, da am Nachmittag der traditionelle Kantonsratsausflug geplant war. Diese Ausflüge führen jeweils in die Gemeinde der Präsidentin resp. des Präsidenten. Angekündigt war der Besuch der Buonaser Halbinsel auf welcher sich das Roche Forum befindet. Bei schönstem Wetter konnten wir im Schlosspark das Mittagessen einnehmen. Anschliessend wurden wir sehr kompetent durch den Park geführt. Wir erfuhren viel über Geschichte, Natur und gezielte Nutzung von Kräutern, Gemüse und Blumen.
Zuerst war aber noch ein Teil der Traktandenliste abzuarbeiten. Bei der Gültigkeitserklärung der Ersatzrichter beantragte die Regierung, den Vorschlag der Alternativen nicht zu genehmigen. Die Begründung dazu war, dass die Ausbildung des Kandidaten nicht gleichwertig mit den Anforderungen für einen Richter sei. Dies ist die Voraussetzung um überhaupt ein solches Amt ausführen zu können (Gerichtsorganisationsgesetz GOG). Wie weit hier die Verantwortung der Parteien besteht, frühzeitig auf die nötigen Anforderungen für kandidierende Personen hinzuweisen, ist immer wieder umstritten.
Unbestritten war die Bestätigung der anderen 44 Richterinnen und Richter der verschiedenen Gerichte.
Das Gesetz über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) war in die Jahre gekommen (1973) und musste/sollte angepasst werden, da die heutigen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt sind. Die folgenden fünf Punkte lösten eine teilweise kontroverse Diskussion aus: Staatsgarantie, Modell der Abgeltung für diese Staatsgarantie, Aktienanteil des Kantons, Lohnentschädigung der Geschäftsleitung und Quorum der Generalversammlung um die Gesetzesänderungen des Kantonsrates zuzustimmen.
Anschliessen verblieb noch knapp eine Stunde, um die Eintretensdebatte zur Änderung des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) zu führen. Als Mitglied der Kommissionsminderheit verfassten wir einen entsprechenden Bericht. Mit den Vorschlägen der vorberatenden Kommission (vK) kann ich gar nicht leben. Die ganze Revision führt zur Zerstörung unserer möglichen Denkmäler, einfach um den Eigentümern möglichst alle Schranken aus dem Weg zu räumen, so dass sie sich der Gewinnmaximierung widmen können. In meinem kurzen Eintretensvotum zeige ich auf, dass wenn die Kadenz der Gesetzesrevisionen beim Denkmalschutz so weiter geht, wir schon bald die Zuger Altstadt als Ballenberg besichtigen können, weil alles rundherum mit Stahl, Glas und Beton zug-epflastert ist (siehe unter: http://hubert-schuler.ch/aktuell/votum-zur-eintretensdebatte-denkmalschutzgesetz/). Es wird eine spannende Detailberatung, denn unser Antrag auf nicht eintreten wurde abgelehnt (war nicht sehr erstaunlich). Am Mittag konnte ich noch die Position der Minderheit dem Schweizer Fernsehen für die Sendung Schweiz aktuell mitteilen. Diesen Ausschnitt kann unter https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/kanton-zug-will-denkmalschutz-lockern?id=dba9e0d4-2349-4fca-81fd-82b903ed83fa
angeschaut werden.
So habe ich abgestimmt:
Feststellung der Gültigkeit der Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts, des Kantonsgerichts, des Strafgerichts und des Verwaltungsgerichts für die Amtsdauer 2019 – 2024
Wahl von René Windlin als Ersatzrichter: Ja; 51:13 abgelehnt
Gesamterneuerungswahlen der Zuger Gerichte für die Amtsdauer 2019 – 2024
Der Kantonsrat hat die Hauptamtlichen Mitglieder und die Präsidien der Gerichte zu wählen. Dies erfolgt in geheimer Wahl. Alle Vorschläge der Justizprüfungskommission werden durch den Rat bestätigt. Dabei ergeben sich einzelne Stimmenunterschiede in dem teilweise leere Stimmzettel eingereicht werden.
Teilrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz)
Eintreten ist unbestritten.
- 5 Abs. 2 Höhe des Aktienkapitals des Kantons. Der erste Vorschlag der Regierung war, diesen auf ein Drittel (jetzt die Hälfte) zu reduzieren. Die Kommissionen wollten dies nicht und so nahm die Regierung ihren Antrag zurück.
- 3 Abs. 1 auch hier schliesst sich die Regierung der Kommissionen an (es geht um die Haftung von nachrangigen Verbindlichkeiten).
- 3 Abs. 3 Da wurde das Abgeltungssystem für die Staatshaftung diskutiert. Soll diese Abgeltung als Extrazuweisung von 10 Prozent der letztjährigen Dividende erfolgen oder 0,5 Prozent der gesetzlichen Eigenmittel. Die Dividendenentschädigung kann als Rückversicherung betrachtet werden, bei der Eigenkapitalabgabe wird die Risikofreudigkeit gemildert.
Der Antrag «unter Vorbehalt der ausserordentlichen Vorgaben» soll auf Empfehlung der Finma aufgenommen werden.
Ich stimme zu: Mit 51:21 angenommen
Antrag Dividendenabgabe: Ja; 42:29 angenommen
- 12 Wahl und Amtsdauer des Bankrates. Hier schliesst sich die Regierung der Kommission an.
- 14a Lohn der Geschäftsleitung
Die vorberatenden Kommission will den Lohn anhand des Median von vergleichbaren Kantonalbanken orientieren. Die Regierung und die STAWIKO will keine «Deckelung» der Löhne. Die SP bringt den Vorschlag, welche auch für die Aargauer Kantonalbank gilt, dass der Lohn nicht höher als das Doppelte eines Regierungslohnes (brutto) betragen dürfte.
Es gibt zwei Abstimmungen. Zuerst eine Bereinigung und dann Gegenüberstellung zu keiner Einschränkung.
Antrag vorberatende Kommission vs. Antrag SP: 59:9
Antrag vorberatende Kommission vs. Antrag RR: 33 (ich):36
- 17 brauchte es an der GV eine 2/3 Mehrheit um die Gesetzesänderungen anzunehmen. Wir sind der Meinung, dass ein einfaches Mehr ausreichen sollte. Die Regierung schliesst sich der Meinung der vK an, trotzdem es ihr erster Vorschlag war mit dem einfachen Mehr.
Antrag vK und RR vs. Antrag SP: 52:12
Änderung des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz)
Im Namen der SP und die Alternativen stellen den Antrag auf nicht eintreten.
Nicht Eintreten: 18:54 abgelehnt.
An der kommenden Kantonsratssitzung Ende Oktober wird es eine spannende Detailberatung geben. Da würde sich ein Besuch im Kantonsrat lohnen. Kommt doch vorbei, die Sitzungen sind öffentlich und beginnen um 8.30 Uhr.