Schule und Sparprogramm
4. April 2015
Mit Spannung erwartete ich die 2. Lesung zur . In der 1. Lesung entschied die Mehrheit des Rates, keine Richtzahlen für die Klassengrössen mehr im Gesetz aufzuführen. Dies entgegen dem Wunsch der Gemeinden. Es schien, dass erneut die Gemeinden in der Umsetzung von Gesetzen nicht berücksichtigt würden. Vielfältige Meinungsäusserungen in den verschiedensten Medien zeigten diese Diskrepanz auf. Der Präsident der Bildungskommission störte sich daran, dass viele Interessenvertretungen den Entscheid der 1. Lesung des KR nicht verstanden hätten. Eine doch eher ungewöhnliche Schelte. Die Staatswirtschaftskommission äusserte sich in ihrem Bericht auch dahin, dass ohne Richtzahlen (nur Höchstzahlen) die Gemeinden ein Sparinstrument in der Hand hätten, denn die Forderung, nur noch Höchstzahlen für die Klassenbildung zu benützen, wäre umgehend gestellt worden. Ein Ratsmitglied forderte sogar, dass die Höchstzahlen in den Klassen auf 30 festgesetzt werden soll. Die ganze Diskussion hat für den Kanton überhaupt keine Kostenfolge, denn die Entschädigung der Gemeinden erfolgt über Schülerpauschalen.
Mit Spannung erwartete ich die 2. Lesung zur Änderung des Schulgesetzes. In der 1. Lesung entschied die Mehrheit des Rates, keine Richtzahlen für die Klassengrössen mehr im Gesetz aufzuführen. Dies entgegen dem Wunsch der Gemeinden. Es schien, dass erneut die Gemeinden in der Umsetzung von Gesetzen nicht berücksichtigt würden. Vielfältige Meinungsäusserungen in den verschiedensten Medien zeigten diese Diskrepanz auf. Der Präsident der Bildungskommission störte sich daran, dass viele Interessenvertretungen den Entscheid der 1. Lesung des KR nicht verstanden hätten. Eine doch eher ungewöhnliche Schelte. Die Staatswirtschaftskommission äusserte sich in ihrem Bericht auch dahin, dass ohne Richtzahlen (nur Höchstzahlen) die Gemeinden ein Sparinstrument in der Hand hätten, denn die Forderung, nur noch Höchstzahlen für die Klassenbildung zu benützen, wäre umgehend gestellt worden. Ein Ratsmitglied forderte sogar, dass die Höchstzahlen in den Klassen auf 30 festgesetzt werden soll. Die ganze Diskussion hat für den Kanton überhaupt keine Kostenfolge, denn die Entschädigung der Gemeinden erfolgt über Schülerpauschalen.
Ein kleiner Marathon von Abstimmungen erfolgte und so wurden die Höchstzahlen und die Richtzahlen auf den unterschiedlichen Schulstufen entschieden. Der Antrag der SP auf Beibehaltung der Richtzahlen wurde von der Mehrheit angenommen.
Das 5. Revisionspaket zur Änderung des Steuergesetzes zeigte erneut, dass eine grosse Mehrheit des Rates immer noch Steuern senken und dafür ein rigoroses Sparprogramm fahren will. Unser Antrag, die Pauschalbesteuerung aufzuheben hatte keine Chance. Anfänglich wollte der Regierungsrat die Höhe des steuerbaren Mindesteinkommens für Pauschalbesteuerte von 420’000 Franken auf 588’000 erhöhen. In der Debatte versprach dann der Finanzdirektor, dass sich die Regierung über die Höhe nochmals Gedanken machen wolle. Aus unserer Sicht ist ein möglichst hoher Betrag gerechter (in der ganzen ungerechten Behandlung mit Steuerprivilegien). Rund 0.9 Mio. Franken Mindereinnahmen hat der Rat beschlossen, als es um den Abzug vom Eigenmietwert bei Personen, welche ein Nutzungsrecht in einer Liegenschaft haben. Diese Form des Liegenschaftsbesitzes änderte sich bis Ende 2011 massiv, weil die Erbschaftssteuer der SPS eingereicht wurde und eine Rückwirkungsklausel enthält. Viele Liegenschaftsbesitzer übertrugen ihren Kindern die Liegenschaft und belegten diese mit einem Nutzungsrecht. Nun stellte sich im Steuergesetz heraus, dass diese Leute keinen Eigenmietwert mehr geltend machen können. Die Mehrheit des bürgerlichen Rates entschied sich ohne Notwendigkeit, den rund 600 Nutzniessern im Kanton diese Steuererleichterung zu gewähren. Eine Million verschenkt!
Unsere Motion zur Neuregelung der finanziellen Belastung bei Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wurde vom Regierungsrat beantwortet. Eigentlich findet er, dass wir mit unserem Vorstoss Recht haben, aber… Leider lamentiert und jammert der Regierungsrat in seiner Antwort nur. Keine konstruktiven Ideen und kein Ansatz von Entwicklungs-möglichkeiten werden erwähnt. Anhand von zwei Beispielen zeigte ich auf, dass verschiedenste Verwaltungsstellen und Behörden sich mit den gleichen Fällen beschäftigen müssen. Dies ist nicht effizient und verursacht Kosten. Die SVP als einzige Partei unterstützte unser Anliegen, welches dann aber von der Mehrheit versenkt wurde.
Mein Abstimmungsverhalten:
Überweisungen:
Motion von A. Andermatt und D. T. Burch betreffend Geschäfts-ordnung des Kantonsrates/Präzisierung der Visitation durch die Justizprüfungskommission: nicht überweisen, 18:55 nicht überwiesen.
Motion der Alternativ-Grünen Fraktion betreffend Zusatzverkehr auf Bahn und Bus – Massnahmen zur Verbesserung des Zuger Modal-Splits: für überweisen, 24:47 überwiesen (braucht 2/3 für nicht überweisen)
Kommissionsbestellung betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des Departementes Informatik der Fachhochschule Zentralschweiz (Hochschule Luzern): Bildungs- oder ad-hoc-Kommission: für Bildungskommission, 22:49 Stimmen für Bildungskommission
Schlussabstimmung Änderung des Energiegesetzes: Ja; 72:1 angenommen
Änderung des Schulgesetzes, des Lehrpersonengesetzes und des Gesetzes über die kantonalen Schulen
Höchstzahlen
Kindergarten: 22 oder 24 Kinder: für 22, 21:45 für 24
Primarschule: 4-fach Abstimmung: 22, 24, 26, 30
- Abstimmung:
22: 16 Stimmen, mit meiner
24: 28
26: 26
30: 2
- Abstimmung:
22: 46, mit meiner
30: 19
- Abstimmung:
22: 16, mit meiner
24: 31
26: 26
- Abstimmung:
22: 19, mit meiner
26: 52
- Abstimmung:
24: 47, mit meiner
26: 26
Realschule: 22 oder 24 Jugendliche: für 22, 27: 48 für 24 Jugendliche
Sekundarschule: 22 oder 24: für 22, 26:47 für 24 Jugendliche
Grund- und Basisstufe: auch eine vierfache Abstimmung:
22, 24, 26 oder 30 Kinder
- Abstimmung:
22: 17, mit meiner
24: 18
26: 35
30: 2
- Abstimmung:
22: 31, mit meiner
30: 34
- Abstimmung:
24: 31, mit meiner
26: 42 (absolutes Mehr erreicht)
30: 0
Richtzahlen:
Primarschule: 18 oder 22, für 18, 45:24 für 18 Kinder
Grund- und Basisstufe: 20 oder 22: für 20, 16:56 für 22 Kinder
soll das Gesetz Richtzahlen beinhalten: Ja, 43:31 für Richtzahlen
Schlussabstimmung: Ja, 66:5 angenommen
Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kant. Hochbauten vom 24.9.1992: Ja, 66:0 zugestimmt
Änderung des Steuergesetzes – 5. Revisionspaket
- 14 Abs. 3 Besteuerung nach Aufwand, Buchstabe a
Kompetenz Regierungsrat oder Kantonsrat mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 420’000: für Regierungsrat, 42:28 für Kantonsrat
Abschaffung der Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung): Ja, 15:57 abgelehnt
- 20 Abs. 2 unbewegliches Vermögen, ein Einschlag auf den Eigenmietwert wird auch für das unentgeltliche Nutzungsrecht gewährt: Nein, 22:49 angenommen
- 23 Bst. N: Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes: CHF 5’000 oder CHF 10’000: für CHF 5’000, 52:18 für 5’000
- 30 Abs. 1 Bst. N: allgemeine Abzüge: berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: CHF 12’000 oder 20’000: für 12’000, 12’000 mit 45:25 angenommen
Motion von Kurt Balmer betreffend Abschaffung des obligatorischen Depots / Sicherheitsleistung der Grundstückgewinnsteuer für die öffentliche Beurkundung im Bereich Privatvermögen: für eine Nichterheblicherklärung, 62:1 nicht erheblich erklärt
Motion der SP-Fraktion betreffend Neuregelung der finanziellen Belastung bei Entscheiden der Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde: für erheblich erklären, 23:38 nicht erheblich erklärt
Postulat von B. Riedi und T. Werner betreffend Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrradfahrende: nicht erheblich erklären, 44:12 nicht erheblich erklärt