Steuergeschenke und Abbau beim öffentlichen Verkehr

27. Juni 2015

Hünenberg, 27. Juni 2015

Änderung des Steuergesetzes – fünftes Revisionspaket: 2. Lesung

Der Regierung reichte auf die 2. Lesung den Antrag ein, dass der Eigenmietwertabzug bei unentgeltlichem Nutzungsrecht nicht gewährt werden soll. In der 1. Lesung wurde ausgiebig darüber diskutiert. Das Problem kam vor rund drei Jahren auf, als die Volksinitiative der Erbschaftssteuer eingereicht wurde. Die sah vor, dass die Besteuerung rückwirkend zu erfolgen hat. Viele (wohlhabende bis sehr wohlhabende) verschenkten daraufhin ihren oft unmündigen Kindern die eigene Liegenschaft und erhielten dafür ein unentgeltliches Nutzungsrecht. Die cleveren Steueroptimierer beachteten jedoch nicht, dass dadurch der Abzug für den Eigenmietwert nicht mehr geltend gemacht werden kann. Die Regierung begründete ihren Antrag damit, dass es nicht gehe, ein massives Entlastungsprogramm zu fahren und gleichzeitig Steuergelder von über CHF 800’000 für den Kanton und CHF 640’000 für die Gemeinden zu verschenken. Ein Politiker der SVP fand, mit diesem „lapidaren“ Betrag könne kein Budget gerettet werden. „Bei der Budgetdebatte im November müsse dann ein Sturm durch den Blätterwald rauschen und die Regierung müsse dann beim Verwaltungspersonal sparen, auch wenn dadurch Entlassungen ausgesprochen werden müssten“. Diese Aussagen und die ganze Haltung der bürgerlichen Kantonsratsmehrheit ist für mich ein absoluter Affront. Die Regierung hat über 270 Sparmassnahmen aufgeführt und will selbst solche umsetzen, welche CHF 50’000 einsparen und dann will ein „verantwortungsvoller“ Kantonsrat Leute entlassen. Mit 50:19 Stimmen wurde der Antrag der Regierung, das Geld nicht zum Fenster rauszuwerfen, abgelehnt. Als Konsequenz stimmte ich bei der Schlussabstimmung gegen die Steuergesetzesrevision.

Um hundertachzig Prozent anders tönte es beim Postulat der Alternativen-Grünen-Fraktion. Sie beantragten, dass kein Abbau beim öffentlichen Verkehr stattfinden soll. Die direkte Überweisung und sofortige Behandlung wurden klar angenommen. Es ging ebenfalls um 1,2 Mio. Franken. Dieses Geld sollte ein Jahr länger ausgegeben werden, so dass die Gemeinden die verschiedenste Reduktionen und Ausdünnungen von Bus- und Bahnangeboten, vor allem am Abend und an den Wochenenden, welche der Regierungsrat vornehmen will, auffangen könnten. Das Anliegen von unserer Seite war, den Gemeinden genügend Zeit zur Verfügung zu stellen, damit sie andere Lösungen ausarbeiten könnten. Die Regierung wollte sich nicht darauf einlassen, das Entlastungspaket würde dadurch durchlöchert und es entstehe eine unklare Botschaft. Die beiden Gemeinderäte von Steinhausen und Baar zeigten auf, dass die Gemeinden von der Regierung sehr schlecht und zögerlich die nötigen Informationen erhalten hätten, so dass sie kein Auffangnetz erstellen konnten. Die Mehrheit (36:32) lehnte die teilweise Erheblicherklärung ab. Somit wird das Angebot definitiv gestrichen. Für Hünenberg bedeutet das, dass die Linie 44 eingestellt wird, ausser die Gemeinde würde das Angebot selber einkaufen. Dafür braucht es an der Budgetgemeinde vom Dezember einen entsprechenden Antrag für die nötigen Finanzen.

 

So habe ich abgestimmt:

Überweisungen von Vorstössen und Eingaben:

 

Motion von Thomas Lötscher betreffend Revision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich: ja (für überweisen); mit 65:1 überwiesen.

 

Motion von Thomas Meierhans betreffend Anpassung kantonaler Richtplan durch Verschiebung von Siedlungserweiterungen in das Gebiet Wald: überweisen 24: 41 nicht überweisen; ich stimmte für nicht überweisen, da es aber das Quorum von 2/3 für eine Nichtüberweisung braucht, wurde die Motion zu Bericht und Antrag an den Regierungsrat überwiesen.

 

Postulat der Fraktion Alternative – Die Grünen betreffen kein Abbau des ÖV-Angebotes: Überweisen: ja; 53:17 überwiesen.

Sofortige Behandlung: Ja; 53:16 sofort behandelt.

Teilerheblich erklären: Ja; 32, nicht erheblich erklären: 36

Postulat von Michèle Kottelat betreffend Respekt-Kampagne im Kanton Zug: Überweisen: Ja; 7:55 nicht überwiesen.

 

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat): 2. Lesung

Schlussabstimmung: Ja; 73:1 angenommen

 

Zwischenbericht zu den per Ende März 2015 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen: Verlängern: ja; 67:5 angenommen.

 

Über das Postulat betreffend Auto und Sozialhilfe vom 7. Juli 2011 wurde separat abgestimmt, da der Antrag gestellt wurde, dieses nicht als erledigt abzuschreiben. Eine knappe Mehrheit (37:35) war bereit, Verwaltungsarbeit zu sparen und verzichtet auf einen zusätzlichen Bericht. Die Gegner (darunter auch die Staatswirtschaftskommission) fanden es eine Zumutung für die Kantonsrätinnen und -räte, wenn sie in Verordnungen nachschauen müssen, wie die Anliegen umgesetzt wurden. Für mich eine äusserst seltsame Vorstellung, was die Arbeit eines Kantonsrates sein soll. Ich stimmte selbstverständlich für die Abschreibung.

 

Motion von Daniel Abt, Karl Nussbaumer und Andreas Hausheer betreffen Holzförderung: Da gab es eine Dreifachabstimmung:

Erheblich erklären:              59; mit meiner Stimme

nicht erheblich erklären:   7

teilweise erheblich erklären:    7

Der Eventualantrag wurde mit 54:12 abgelehnt. Ich war ebenfalls gegen diesen Antrag.

 

Änderung des Steuergesetzes – fünftes Revisionspaket: 2. Lesung:

keine Steuersenkung: ja; 19 gegen 50 abgelehnt

Schlussabstimmung: nein; 15:59 angenommen

 

Geschäftsbericht: Genehmigung mit der Rechnung und den verschiedenen Rechenschaftsberichte: ja; 55:6 genehmigt.

 

Das Aussergewöhnliche: Beat Sieber, FDP wechselte am Nachmittag die Fraktion und ist nun neu Mitglied der SVP: Ich wünsche ihm viel Durchhaltewillen.