Votum zum Postulat und Interpellation betreffend NFA Umverteilung
3. Juni 2017
Das Postulate und die Interpellation nehmen ein Thema auf, welches in der Schweiz und auch im Kanton Zug seit längerer Zeit immer wieder diskutiert wird. Dabei wurden oft auch Worte verwendet, welche sonst in der Politik eher selten geäussert werden. Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich wird dabei vor allem von den Geberkantone heftigst kritisiert, was bei den hohen Zahlungen, welche sie berappen müssen, sehr verständlich ist. Die Regierung zeigt in ihren Antworten auf, dass sich die Kantonsregierungen nun zu einem gemeinsamen Vorschlag zuhanden des Bundesrates geeinigt haben. Mit den 7 Punkten, welche die KdK vorschlägt, scheint es einen sinnvollen Kompromiss für die Nehmer- aber auch für die Geberkantone zu geben. Dass ein Ausgleich zwischen den reichen und den ärmeren Kantone braucht, ist ebenfalls unbestritten. Für uns als Kantonsparlamenten wäre es natürlich spannend zu wissen, in welchem Verhältnis die sieben Empfehlungen in der Schlussabstimmung in der KdK angenommen wurden. Weiter fehlt uns die Einschätzung des Regierungsrates welche Chance sie diesen Empfehlungen im politischen Prozess in Bundesbern geben.
Nun sind der Bundesrat und dann das Parlament gefordert. Dabei wäre es für uns wichtig zu erfahren ob und wie die Regierung gedenkt Lobbyarbeit zu betreiben.
Auch mit der informativen Antwort des Regierungsrates ergeben sich immer noch weitere Fragen, für welche es jedoch kein hängendes Postulat benötigt und deshalb schliessen wir uns dem Antrag der Regierung an, das Postulat erheblich zu erklären und abzuschreiben.