Votum zur Eintretensdebatte Denkmalschutzgesetz

29. September 2018

Die SP ist der Meinung, dass das geltende Gesetz für die Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz nicht geändert werden sollte.

Unter dem Begriff «Genügend ausgestaltet» verstehen wir, dass die Anliegen der Eigentümerinnen und Eigentümer geschützt sind, gleichzeitig aber auch die Interessen der Bevölkerung und Gesellschaft gewahrt bleiben. Bereits in der letzten Revision im Jahr 2009 wurde eine Verschärfung des Gesetzes vollzogen. Die Auswirkungen von dieser Gesetzesänderung sind noch nicht ersichtlich und werden von der Regierung auch in Ansätzen nicht aufgezeigt. Wenn es im gleichen Tempo so weiter geht, werden wir in einigen Jahrzehnten keine Denkmäler mehr haben, weil der Kanton Zug durch gesichtslose Bauten zugepflastert wurde. Wenn wir Glück haben, wird dann die Zuger Altstadt als Ballenberg (sicher mit einem entsprechenden Eintrittspreis) zu besichtigen sein. Mit der massiven Verschärfung der regierungsrätlichen Vorlage fördert die vorberatende Kommission diese Entwicklung zusätzlich und unnötig.

Anschliessend konnte ich dem Schweizer Fernsehen, Schweiz aktuell noch ein Votum abgeben. Dieser kann unter dem unten aufgeführten link angeschaut werden.

https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/kanton-zug-will-denkmalschutz-lockern?id=dba9e0d4-2349-4fca-81fd-82b903ed83fa