Wald, Leistungslöhne und Finanzhaushaltsgesetz

7. Mai 2017

Die Traktandenliste für eine Halbtagessitzung war sehr anspruchsvoll. Ich denke jedoch, dass den meisten klar war, dass nicht alle Geschäfte erledigt werden können. Am Nachmittag fanden die traditionellen Fraktionsausflüge statt. Die SP-Fraktion ging (wie immer) ins Podium 41 zum Mittagessen. Eingeladen waren auch die Richterin und die beiden Richter. Anschliessend fuhren wir mit dem öV nach Hagendorn. Das Ziegeleimuseum wartete mit einer Sonderausstellung auf. Lebensraum Landwirtschaft Cham. Auf der riesigen Landkarte der Gemeinden Cham und Hünenberg sind die einzelnen Parzellen der Nutzung ersichtlich. Es ist schon eindrücklich, wie unser Boden genutzt wird. Thomas Neurauter führt humorvoll und mit viel Wissen durch die Landschaften, welche im Keller des Museums aufgezeigt wird.

In der Zwischenzeit erbarmte sich auch Peterus und wir konnten bei Sonnenschein dem Lorzenweg nach Cham zum Nachtessen.

Bevor aber dieser gesellschaftliche Teil erlebt werden konnte, durften wir noch unsere Arbeit als Kantonsrätinnen und Kantonsräte erledigen.

Die 2. Lesung des Waldgesetzes erfolgte ohne Votum die Schlussabstimmung.

Noch klarer war die Meinung zum Eintreten auf das Finanzhaushaltsgesetz. Für alle Fraktionen war klar, dass dies ein wichtiges Gesetz ist und dass die Teilrevision gemacht werden muss. So musste nicht einmal über Eintreten abgestimmt werden, da kein Gegenantrag gestellt wurde.

Die Detailberatung war dann schon spannender. Soll die Regierung für Bürger- und Kirchgemeinden Ausnahmen für dieses Gesetz erlauben dürfen? Im geltenden Recht hat der Regierungsrat diese Kompetenz, so dass die kleinen Gemeinden nicht alle Rechnungslegungsvorschriften einhalten müssen. Die vorberatende Kommission (vK) wollte diesen «Freipasse für die Regierung» einschränken und will die Ausnahmen auf administrative Bereiche beschränkt haben.

Ab welchem Umfang der Nettoverschuldung muss der Selbstfinanzierungsgrad mindestens 80% betragen. Die Alternativen stellten den Antrag, dass diese Einschränkung erst ab 200 % zum Tragen kommen soll (Möglichkeit nach den Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz). Der Regierungsrat und die beiden Kommissionen (Staatswirtschaftskommission und vorberatenden Kommission) waren der Meinung bereits ab einer Verschuldung von 150%. Für mich gibt es zwei Punkte, welche wichtig sind. Mit einer tieferen Quote können früher nötige Steuererhöhungen getätigt werden. Andererseits können die Mehrheit des KR und der Regierungsrat auch früher Sparmassnahmen (welche evtl. das Personal betreffen) einleiten. Trotzdem stimmte ich für die Limite bei 150%.

Der zweite politische Punkt betraf die Frage der Abschreibungen. Bis anhin wird im System der degressiven Abschreibung die Investitionen des Verwaltungsvermögens gerechnet. Die Regierung und beide Kommissionen möchten dies ändern und neu die lineare Abschreibung anwenden. Dies bedeutet, dass über die ganze Abschreibungszeit (welche je nach Investition unterschiedlich ist, da z.B. eine Strasse länger lebt als ein PC) mit dem gleichen Betrag abgeschrieben wird. Bei der degressiven Abschreibung werden in den ersten Lebensjahren der Investition mehr abgeschrieben (z.B. wenn ich ein Auto kaufe, ist der Wert des Autos nach 1 oder 2 Jahre auch viel weniger Wert als die Differenz im 10. und 11. Jahr). Ich denke, dass es richtig ist (politisch), dass die Generation, welche die Investition beschliesst und «baut» auch die höheren Kosten übernehmen soll. Die späteren Generationen sollen ihre Investitionen finanzieren.

Es war für mich sehr spannend, mich in diese Thematik einzuarbeiten. Ich konnte so das Eintretensvotum und die Haltung der SP zum Abschreibungssystem halten.

Erneut wurde über die Leistungen und Entlöhnungen der Lehrpersonen diskutiert. Bereits im Herbst 2016 wurde dieses Thema in einer Motion besprochen. Diesmal ging es aber um mögliche Leistungslöhne der gemeindlichen Lehrpersonen.

8 Motionärinnen und Motionäre wollten die Besoldungsregeln ändern. Die Regierung zeigte erneut auf, dass Leistungslöhne bei Lehrpersonen nicht realistisch sind und der Aufwand in keinem Verhältnis mit dem Ertrag stehe. Trotzdem waren die Motionäre mit der Antwort des Regierungsrates nicht einverstanden. Die Voten glichen sich sehr stark in der Debatte im Herbst. Hier stimmt der Spruch «alles neu macht der Frühling» sicher nicht.

So stimmte ich:

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald: Ja; 47:20 angenommen

Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden:

  • Eintreten unbestritten (keine Abstimmung)
  • 1 Abs. 2: «Der Regierungsrat kann für die Bürger- und Kirchgemeinden Ausnahmen machen» vs. «administrative Ausnahmen zur Rechnungslegung»: 44:26 (ich war für 2. Variante).
  • 2 Abs. 2 b Der Selbstfinanzierungsgrad muss im Budget mindestens 80% betragen, wenn der Nettoverschuldungsquotient mehr als 150% (Antrag RR) oder 200% (Antrag ALG) beträgt. Ich bin für die Variante RR, welche mit 61:8 angenommen wird.
  • 14 Abs. 2 Das Verwaltungsvermögen wird ab Nutzungsbeginn linear oder degressiv (wie bisher) abgeschrieben: 23:46 bleibt die 2. Variante (welche ich auch unterstütze).
  • 26 Abs. 1 a,b,c, (hier geht es um die Definition von gebundenen Ausgaben)

Inhaltlich ändert sich sehr wenig, es geht mehr um die Formulierungen

 

Unter Vorbehalt von §25 ist eine Ausgabe gebunden, wenn

 

Vorschlag RR

a)     sie durch eine Rechtsgrundlage oder ein Gerichtsurteil grundsätzlich und dem Umfang nach vorgeschrieben ist.

b)     sie zur Erfüllung der gesetzlichen geordneten Verwaltungsaufgabe unbedingt erforderlich ist; oder

c)      anzunehmen ist, mit der Rechtsgrundlage seien auch die sich daraus ergebenden Aufwänden gebilligt worden.

Vorschlag vorberatenden Kommission (vK)

a)     durch eine Rechtsgrundlage oder ein Gerichtsurteil grundsätzlich und dem Umfang nach vorgeschrieben ist, oder

b)     zur Erfüllung der gesetzlich geordneten Verwaltungsaufgabe unbedingt erforderlich ist, wenn anzunehmen ist, mit der Rechtsgrundlage seine auch die sich daraus ergebenden Aufwände gebilligt worden.

 

  • 26 Abs. 1 a: RR vs. vK: 6:63; (ich stimme für vK)
  • 26 Abs. 1 b/c: RR vs. vk: 2:68(ich stimme für vK)
  • 35 Abs. d: die Gewährung von Bürgschaften, Garantien und Darlehen bis 5 Mio. (RR) oder 1. Mio. (vK): 13:57 (ich stimme für 1. Mio.)
  • 41 Abs. 3 Die Finanzkontrolle ist administrativ der «Finanzdirektion» (RR) oder dem «Kantonsrat» (ALG) zugeordnet: 46:22 für Finanzdirektion; ich stimmte auch dafür.

 

Motion betreffend Abschaffung der Automatismen bei der Beförderung der gemeindlichen Lehrpersonen: nicht erheblich erklären: Ja; 41:23 nicht erheblich erklärt. Bei dieser Abstimmung gab es 4 Enthaltungen