Wie wird die Arbeit des Regierungsrates entlöhnt?

27. August 2016

Einen heissen Tag im Kantonsratssaal stand uns bevor. Die Geschäfte versprachen eine gewisse Spannung kombiniert mit dem wunderschönen Sommerwetter, ergab dies ein Gemisch von herausfordernden Debatten.

Daniel Buch aus Risch Rotkreuz wurde mit 38 Stimmen zum neuen Kantonsratsvizepräsidenten gewählt.

Die 2. Lesung des Gesundheitsgesetzte setzte nochmals eine ausführliche Debatte ab. Monika Barmet beantragte erneut, dass die Ausbildungszuschüsse für Institutionen der Langzeitpflege (ambulant und stationär) ebenfalls einen Beitrag erhalten, wenn sie Ausbildungs- und Weiterbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die SP unterstützte diesen Antrag. Ich zeigte in meinem Votum auf, dass die Politik und die Institutionen aber weit mehr unternehmen müssen, damit die ausgebildeten Personen auch bleiben. Leider reichte es knapp nicht und so wurden diese Zuschüsse mit 34:37 abgelehnt.

Die Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung wurde ebenfalls in 2. Lesung beraten. Zwei Anträge aus der CVP wurden erneut heftig diskutiert. Ein Antrag wiederholte sich von der 1. Lesung, was rechtlich möglich ist, politisch aber nicht geschätzt wird. Die Begründung, weshalb er nochmals gestellt wurde, war dann nicht wirklich glücklich. Der CVP-Vertreter meinte, dass der Rat evtl. in der 1. Lesung nicht alles verstanden haben könnte und der Rat auch die Übersicht nicht mehr hatte. Unbestrittenermassen ist das vielleicht bei Einzelnen möglich, aber diese Meinung pauschal dem ganzen Rat zu überstülpen ist nicht richtig.  Das Hauptanliegen war, ob der Kantonsrat weiterhin Einflussmöglichkeiten gegenüber der Gebäudeversicherung haben soll oder nicht. Wieviel Kompetenzen sollen dem Verwaltungsrat, dem Regierungsrat und schlussendlich dem Kantonsrat übertragen werden. Ich vertrat die Meinung, wenn ein Verwaltungsrat (aus Fachpersonen) geschaffen wird, sollen diese die Versicherung auch entsprechend führen. Dazu braucht es keine Genehmigung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichtes durch den Kantonsrat.

Schon im Vorfeld der Beratung zur Initiative „Bezahlbaren Wohnraum“ entstanden ausführliche Berichte. Nebst dem üblichen Kommissionsbericht verfasste die Kommissionsminderheit einen eigenen Bericht, da einzelne Punkte doch nicht so dargestellt wurden, wie es die Minderheit wollte. Dagegen wehrte sich selbstverständlich der Kommissionspräsident, er meinte, er hätte einen sehr ausgewogenen Bericht verfasst. Die Volkswirtschaftsdirektion (VD) sah sich auch noch genötigt, eine Stellungnahme zur Kritik der Kommissionsminderheit zu schreiben. Die Kommissionsminderheit beantragte, dass der Kantonsrat das Geschäft an die Kommission zurück weisen soll, da die Tabelle, welche erst an der Kommissionsitzung zur Verfügung stand, nicht seriös analysiert werden konnte. Die VD hätte diese Zahlen früher mitteilen müssen, denn sie würden mit den Zahlen des Bundesamtes für Statistik nicht übereinstimmen. Falls dieser Antrag der Rückweisung keine Mehrheit finden würde, soll die Initiative vom Kantonsrat unterstützt werden. Wie so oft bei solchen Diskussionen wurde auch hier die sogenannte Einschränkung des freien Marktes ins Feld geführt. Mit der Annahme der Initiative würden sich keine Investoren mehr finden, welche im Kanton Zug Wohnraum realisieren würden. Na ja, wenn dem so wäre, wären die Zahlen der VD auch nicht sehr Investorenfreundlich. Ich lege die Tabelle als zusätzliches PDF-Dokument bei.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen, stieg die Temperatur an und wir ins Geschäft mit dem umfassenden Titel „Änderung des Rechtstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und der Geschäftsordnung des Kantonsrates betreffend Abgangsentschädigungen“ ein.

Auf einen Nenner gebracht ging es darum, wie und ob die Regierungsrätinnen und Regierungsräte gleich behandelt werden sollen wie die anderen gewählten Behördenmitglieder (vor allem RichterInnen). Solle die Abgangsentschädigungen gleich angewendet werden, falls eine überhaupt nötig ist. Weiter ging es auch darum, ob der Regierungsrat Spesen und Entschädigungen, welche er aus Mandaten erhält, welche er als Regierungsrat „zugeteilt“ bekommt, in die eigene Tasche stecken dürfen oder muss dieses Geld in die Staatskasse fliessen. Der Regierungsrat entschied, dass zukünftig dieses Geld an die Staatskasse weitergeleitet wird. Ein guter Entscheid, denn es gibt keine Gründe, weshalb ein Regierungsrat, welcher von Amtes wegen z.B. im Vorstand der Pensionskasse von dieser auch noch eine Entschädigung erhalten soll. Er bekommt ja den Lohn als Regierungsrat. Der Gesamtbetrag für solche Mandate betrug im Jahr 2015 rund 20’000 Franken. Die Staatswirtschaftskommission zeigt in ihrem Bericht auf, dass jedem Regierungsrat eine jährliche Spesenentschädigung von rund 14’000 Franken zusätzlich zum Lohn von 280’000 Franken ausbezahlt wird. Weiter werden die Mittagessen, welche der Gesamtregierungrat jeweils an seinen wöchentlichen Sitzungen einnimmt, zusätzlich über den „freien Kredit“ des RR bezahlt (rund 11‘000 Franken im Jahr). Gemäss Gesetz wären aber alle Verpflegungskosten im Inland mit der Spesenpauschale abgegolten. Nun beantragte die SP, dass in Zukunft der Regierungsrat seine gesamte Verpflegung (Znünikaffe und Mittagessen) vollständig selber bezahlen soll. Vereinzelte Parlamentsmitglieder unterstützten unseren Antrag mit Voten, bei der Abstimmung standen wir dann aber alleine da. Wir wurden als Neider oder Erbsenzähler betitelt. Ja aber wo ist da die Gleichstellung, wenn die Verwaltungsangestellten des Kantons ihren Kaffee, ihren Gipfel und selbstverständlich ihr Mittagessen selber bezahlen müssen? Es waren auch diejenigen, welche in der Debatte des Entlastungsprogrammes immer wieder betonten, dass alle den Gürtel enger schnallen müssten. Der Landammann erklärte grosszügig, dass sie entschieden hätte, in Zukunft bei den Essen den Wein selber zu bezahlen.

Die Abgangsentschädigung für den Regierungsrat wird ebenfalls nicht gleich angewendet wie für die RichterInnen. Zwar sollen RichterInnen und RegierungsrätInnen eine Abgangsentschädigung von 6 Monaten erhalten, beim Abgang in die Pension soll der Regierungsrat diese Entschädigung jedoch zusätzlich zur Pension erhalten (die RichterInnen jedoch nicht).

So stimmte ich ab:

Wahl Kantonsratsvizepräsidenten /-präsidentin ist eine geheime Wahl. Stimmen haben erhalten:

38 Daniel Burch (FDP), 24 Cornelia Stocker, 4 Adrian Andermatt, 1. Hans Christen

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte: Schlussabstimmung: Ja; 71:0 angenommen

Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen: Antrag Barmet, Ausbildungsbeiträge auch an Institutionen der Langzeitpflege und Spitex: Ja; mit 37:34 abgelehnt

Schlussabstimmung: Ja; 64:6 angenommen

Totalrevision des Gesetztes über die Gebäudeversicherung: Antrag Rüegg/Hausheer, dass die Gebäudeversicherung jeden Schaden bezahlen muss vs. Bagatellschäden können bezahlt werden: Ich bin für „können“: 51:15 kann Version angenommen

Antrag CVP: KR nimmt Jahresrechnung und Geschäftsbericht zur Kenntnis vs. genehmigt diese beiden Sachen: Ich bin für Kenntnisnahme: 40:33 für „Kenntnisnahme“.

Schlussabstimmung: Ja; 54:18 angenommen

Antrag Behördenreferendum (braucht 27 Stimmen): Nein; wird mit 28:43 angenommen

Dadurch gibt es eine Volksabstimmung über diese Totalrevision.

Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal: Schlussabstimmung: Ja; 59:0 angenommen

Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Antrag Rückweisung: Ja; 14:53 abgelehnt

Annahme der Initiative: Ja; 17:53 abgelehnt.

Änderung des Rechtstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und der Geschäftsordnung des Kantonsrates betreffend Abgangsentschädigung:

  • 5 Abs. 4 Sämtliche Honorare und Entschädigungen (inklusive Sitzungsgelder) aus Mandaten, die ein Mitglied des Regierungsrats im Auftrag des Kantons bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften und Institutionen ausübt, fallen in die Staatskasse. Antrag „bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften und Institutionen“ zu streichen: Ja (für streichen); 57:9 Streichung angenommen
  • 6 Antrag: Mit den Pauschalspesen sind alle Kosten (inklusiv Verpflegung während und nach den Regierungsratssitzungen) abgegolten: Ja; 6:55 abgelehnt.
  • 7 Abs. 1 Antrag: Beim „unfreiwilligen“ Ausscheiden…: Nein: 46:21 abgelehnt
  • 7 Abs. 1 Antrag: Die Abgangsentschädigung beträgt 6 halbe Monatsgehälter (anstelle von 6 volle Monatsgehälter): ich lehne Antrag ab; 25:43 wird Antrag abgelehnt
  • 7 Abs. 1a Antrag SP: Abgangsentschädigung entfällt, wenn RR in Pension geht: Ja; 45:16 angenommen
  • 7 Abs. 4 Antrag SP: Die Abgangsentschädigung wird um ein allfälliges Einkommen gekürzt: Ja; mit 26:27 abgelehnt
  • 7 Antrag ganzer Artikel streichen und Antrag diese Abstimmung unter Namensaufruf zu machen: Ja (für Namensaufruf); 21 (20 braucht es) angenommen

ich bin für streichen: 22:44 abgelehnt

Motion betreffend Standesinitiative für eine Ergänzung im Bürgerrechtsgesetz, dass künftig keine Doppelbürgerschaft mehr möglich ist: Antrag RR nicht erheblich erklären: Ja; 45:15 angenommen

Postulat der SP  betreffend Reputationsschaden verhindern: genügend Mittel für unsere Hochschule: Antrag der SP erheblich erklären: Ja; 12:47 nicht erheblich erklärt.